Kategorie Pflege zu Hause

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Was ist neu seit Juli 2025?

Seit dem 1. Juli sind die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gebündelt worden. Somit steht ab einem Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3539 Euro zur Verfügung.

Bei der Kurzzeitpflege kommt die pflegebedürftige Person kurzzeitig in eine solitäre Pflegeeinrichtung oder in ein Pflegeheim. Zu Hause bleiben kann man hingegen bei der Verhinderungspflege. Dann übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die Pflege - entweder stundenweise oder auch bis zu 56 Tage im Jahr.