Fragen & Antworten zur Mitgliedschaft

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im VdK, dem mit mehr als 2,3 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands? Hier finden Sie alles, was Sie dafür wissen müssen.

Fragen & Antworten zur Mitgliedschaft

  • Alle, die sozialversichert oder leistungsberechtigt nach den Sozialgesetzbüchern sind,
  • Renterinnen und Rentner,
  • Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen, Patienten, Unfallverletzte,
  • Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, Kriegshinterbliebene und Angehörige von Vermissten,
  • Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalt sowie Berechtigte nach Gesetzen, auf die das Bundesversorgungsgesetz entsprechende Anwendung findet, und deren Hinterbliebene,
  • Personen, die durch einen anerkannten Umweltschaden gesundheitlich beeinträchtigt sind,
  • sowie die Angehörigen, Hinterbliebenen und Waisen der genannten Gruppen.

Wenn Sie in Schleswig-Holstein wohnen, können Sie Externer Link:über unsere Website Mitglied werden. Oder drucken Sie unser Beitrittsformular aus und schicken es direkt an uns – wir freuen uns auf Sie!

Externer Link:Mitgliedsantrag zum Ausdrucken

Sozialverband VdK Nord e.V.
Eggerstedtstraße 11 a
24103 Kiel
Tel.: 0431 69 02 31 68
Fax : 0431 69 02 31 69
Externer Link:nord@vdk.de

Der Mitgliedsbeitrag im Sozialverband VdK Nord beträgt 7,50 Euro pro Monat. Sie können den Mitgliedsbeitrag mittels Lastschriftverfahren jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich bezahlen.

Wenn wir Sie anwaltlich vertreten und es zu Widerspruch, Klage oder Berufung kommt, müssen wir zur Deckung der Verwaltungskosten des Verbandes einen Pauschbetrag in Rechnung stellen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Aufstellung über die Erhebung von Pauschbeträgen. Hier können Sie sich diese Aufstellung herunterladen:

Bevor wir Sie in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte und unterzeichnete Hilfsbedürftigkeitserklärung, um die Vorgaben zur Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung zu erfüllen. Für Sie selbst ist es in finanzieller Hinsicht wichtig, die Erklärung auszufüllen. 
Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.

Die Satzung des Sozialverbands VdK Nord finden Sie Herunterladen:hier (PDF, 754 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm). Sie können diese für Ihre Unterlagen herunterladen und ausdrucken. 

Die Satzung des Sozialverbands VdK Deutschland finden Sie über diesen Link: 

Externer Link:Satzung Bundesverband.

Der Sozialverband VdK darf ausschließlich seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten. In den landesweit sechs Geschäftsstellen findet die Mitgliederberatung rund um das Sozialrecht statt. Der VdK hilft bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, vertritt seine Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den Behörden und bei Klagen vor den Sozialgerichten.

Wenn Sie VdK-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Externer Link:Geschäftsstelle vor Ort.

Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, berät der VdK nicht.

Um eine Beratung vor Ort zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Ihre Externer Link:Geschäftsstelle.

Leider darf der Sozialverband VdK keine Anwälte empfehlen.

Nein - der VdK ist eine gemeinnützige Organisation, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.

Wenn Sie sich für ein Ehrenamt im VdK interessieren, sind Sie in guter Gesellschaft! Im VdK Nord sind zahlreiche Mitglieder ehrenamtlich aktiv. Ohne sie wäre der Verband gar nicht denkbar – wir freuen uns über weitere Verstärkung! 

Informationen darüber, wie Sie sich engagieren können, Externer Link:erhalten Sie hier.

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