Gute Gründe für den VdK Nord

Sofortige Rechtsberatung durch Fachjuristen, lautstarkes Engagement für die Rechte benachteiligter, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, vielfältige Möglichkeiten zum geselligen Beisammensein sowie zum Engagement im Ehrenamt: Es gibt gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK Nord.

Gut beraten und vertreten mit dem VdK Nord

Beim Sozialverband VdK Nord unterstützen Sie von Anfang an Externer Link:erfahrene Juristen in allen Bereichen des Sozialrechts gegenüber den Leistungsträgern, Behörden und vor den Sozialgerichten - ohne Wartezeiten. Wir sind sofort für Sie da!

Genauso leidenschaftlich setzen wir uns Externer Link:sozialpolitisch für die Interessen der Mitglieder ein. Der VdK Nord ist zwar parteipolitisch neutral, aber nicht unpolitisch. Wir machen Missstände öffentlich, sprechen mit sozialpolitischen Akteuren und bringen uns in Gesetzgebungsverfahren ein, damit soziale Bedürfnisse bei Entscheidungen im Mittelpunkt stehen.

Außerdem bieten wir unseren Mitgliedern ein Externer Link:vielfältiges Verbandsleben: mit Informationsveranstaltungen zu sozialrechtlichen Themen, gemeinsamen Ausflügen und sozialpolitischen Aktionen für mehr Teilhabe. Mitglieder können dieses Externer Link:Verbandsleben ehrenamtlich mitgestalten.

Jemand füllt eine VdK-Beitrittserklärung aus.

Jetzt Mitglied werden!

Hier geht´s zum Mitgliedsantrag - füllen Sie ihn gleich online aus oder reichen Sie ihn per Post ein.

Verschiedene Menschen sitzen an einem Tisch, offenbar in einer Arbeitssitzung, an der Wand hinter ihnen ist ein großes VdK-Logo.

Rund um die Mitgliedschaft

Wer kann alles Mitglied im VdK Nord werden, wie hoch sind die Gebühren und wie vereinbare ich einen Beratungstermin? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

VdK-Mitgliedsbeitrag absetzen

Der Sozialverband VdK ist gemeinnützig. Ihr Mitgliedsbeitrag ist daher steuerlich absetzbar. Das Finanzamt erkennt in der Regel Mitgliedsbeiträge bis zu einer Höhe von 300 Euro im Jahr an. Eintrag in der Steuererklärung: Anlage Sonderausgaben, Ziffer 5. Das gilt auch für Spenden. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird keine Zuwendungsbestätigung gebraucht, es genügt der Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg.

Wer Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe (SGB XII) erhält, kann den VdK-Beitrag unter Umständen erstattet bekommen. Der Beitrag wird dann bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt. So geht’s: Nach Zahlung des Beitrags stellt man einen formlosen, unterschriebenen Antrag beim Jobcenter (Bürgergeld) oder beim Sozialamt (Sozialhilfe). Zahlungsnachweis ist erforderlich. Wichtig: Der Beitrag muss zunächst selbst gezahlt werden. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall. Das Bundesverwaltungsgericht hat Mitgliedsbeiträge zu Sozialverbänden bereits als notwendige Ausgaben anerkannt.

Fragen zur Mitgliedschaft?

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