116117 oder 112: Wann wähle ich welche Notrufnummer?

Zwei Notrufnummern sollte man sich grundsätzlich merken, wenn es um die Gesundheit geht: die 112 und die 116117. Doch wann wähle ich welche Nummer?

Eine Frau telefoniert mit einem mobilen Telefon.
Es gibt viele gesundheitliche Beschwerden. Nicht jede ist ein Fall für den Notruf.

Hilfe beim Notdienst 116117

Beide Telefonnummern werden nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) viel zu häufig angerufen, obwohl keine lebenslebensgefährliche Situation (112) bzw. akute gesundheitliche Beschwerden (116117) vorliegen würden. So hat sich die Zahl der Einsätze im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein von rund 587.200 im Jahr 2016 auf etwa 691.400 in 2022 erhöht. Dabei sei nicht jede gesundheitliche Beschwerde gleich ein Fall für den Notruf – manchmal helfe auch erst einmal ein Blick in die Hausapotheke oder es reiche, sich bis zum nächsten Werktag Ruhe zu gönnen und erst dann zum Arzt zu gehen. Folgende Infos helfen bei der Entscheidung.

Gesundheitliche Beschwerden und die Hausarztpraxis hat geschlossen? Dann ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der KVSH unter 116117 erreichbar. Die Nummer sollte gewählt werden bei diesen Erkrankungen:

  • anhaltender Brechdurchfall bei mangelnder Flüssigkeitsaufnahme
  • Erkältung mit Fieber höher als 39 Grad Celsius
  • starke Hals- oder Ohrenschmerzen
  • akute Harnwegsinfekte
  • starke Kopfschmerzen bei Migräne

Die Rufnummer 116117 ist aus dem Fest- und Mobilnetz kostenfrei und braucht keine Vorwahl. Anrufer können mit medizinisch ausgebildeten Mitarbeitern der KVSH sprechen. Neben telefonischer Beratung wird geklärt, ob ein Termin in einer Bereitschaftspraxis oder der Hausbesuch eines Arztes notwendig ist. Es wird die nächstgelegene Anlaufpraxis für den Patienten herausgesucht. Wenn sich herausstellt, dass doch ein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt, wird der Rettungsdienst für den Patienten verständigt.

Wann wähle ich die 112?

Wenn Lebensgefahr besteht, sollte der Rettungsdienst unter 112 gerufen werden. Zu lebensbedrohlichen Beschwerden zählen:

  • Bewusstseinsstörungen oder -verlust/Ohnmacht
  • akute Atemnot
  • allergischer Schock
  • unkontrollierbare Blutungen
  • Seh- und/oder Sprachstörungen und/oder Kraftverlust/Lähmungen
  • heftige Brust-, Bauch- und/oder Rückenschmerzen
  • schwere Unfälle, zum Beispiel offene Knochenbrüche, große Wunden

Der Rettungsdienst ist rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen im Einsatz und innerhalb kürzester Zeit beim Patienten.