4 Änderungen im April, die Sie kennen sollten
Der Monat April bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Von Rentenregelungen über Einschnitte bei der Psychotherapie bis hin zu einer erweiterten Vorsorge. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Wer im April 2026 in Rente gehen kann
Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte haben Personen, die zwischen dem 2. März 1963 und dem 1. April 1963 geboren wurden – vorausgesetzt, sie kommen auf mindestens 35 Beitragsjahre. Allerdings fällt für diesen Jahrgang ein Abschlag von 13,8 Prozent an.
In die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Versicherte, die zwischen dem 2. September 1961 und dem 1. Oktober 1961 geboren sind und auf mindestens 45 Beitragsjahre kommen.
Und Menschen mit Schwerbehinderung, die zwischen dem 2. Mai 1963 und dem 1. Juni 1963 geboren sind, können ab April die Altersrente beziehen. Hier beträgt der Abschlag 10,8 Prozent.
Angebot ambulanter Psychotherapie
Ab April sollen Psychotherapeuten rund 4,5 Prozent weniger Geld für die Behandlung von Kassenpatienten bekommen. Betroffen von der Entscheidung sind psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen und genehmigungspflichtige Therapien. Der VdK befürchtet, dass sich das Angebot ambulanter Psychotherapie verringern und Wartezeiten weiter verlängern könnten – insbesondere für gesetzlich Versicherte. Einsparungen bei psychotherapeutischen Leistungen könnten zudem langfristig höhere Gesundheitskosten verursachen.
Mehr Spielraum für Kommunen bei E-Scootern
Kreuz und quer abgestellte E-Scooter sorgen immer wieder für Ärger. Ab April erhalten Kommunen nun mehr Befugnisse, um hier gegenzusteuern. Dazu gehört die Einrichtung von verbindlichen Parkzonen, in denen die Roller abgestellt werden müssen, sowie ausgewiesene Parkverbotszonen. Wie konsequent diese Möglichkeiten genutzt werden, entscheidet jedoch jede Kommune selbst. Der VdK setzt sich deshalb für bundesweit einheitliche Vorgaben ein – mit klaren Regeln zu Abstellflächen und Mindestabständen zu Gehwegen, Haltestellen und Gebäudezugängen. Das würde die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sicherstellen.

Kostenloser Lungenkrebs-Check für Raucher
Starke Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren haben ab April Anspruch auf eine jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Hier ist aber Geduld gefragt. Viele Ärzte und Radiologen benötigen erst noch zusätzliche Qualifikationen, um die Untersuchungen anbieten zu dürfen.