Kategorie Sozialrecht

Die wichtigsten Änderungen für Versicherte 2025

Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen im Sozialrecht. Wir geben einen Überblick.

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Job

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
  • Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 auf 556 Euro.
  • Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 24 Monate verlängert.

Rente

  • Für Erwerbsminderungsrenten gelten ab Januar höhere Hinzuverdienstgrenzen: Voll erwerbsgeminderte Menschen dürfen monatlich bis zu 1638 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer eine teilweise Erwerbsminderung hat, der hat ein Limit von 3276,81 Euro im Monat.
  • Erhöhter Steueranteil für Neurentner: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern.

Pflegeleistungen

  • Alle Pflegeleistungen, unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen, werden zum 1. Januar um 4,5 Prozent angehoben. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung erhöht sich zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte.
  • Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt‘s ab Juli einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, der flexibel für beide Leistungen nutzbar ist. Außerdem: Die Höchstbezugsdauer der Verhinderungspflege wird auf 8 Wochen angehoben und es entfällt die Voraussetzung, dass die Pflegeperson bereits seit 6 Monaten den Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt hat.

Sozialversicherung

  • Die Beitragsbemessungsgrenzen ziehen deutlich an: In der Rentenversicherung entfällt die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern und steigt einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat (96.600 Euro/Jahr). In der Krankenversicherung wird diese Grenze von 5175 auf 5512,50 Euro pro Monat erhöht.
  • Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,8 Prozentpunkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent angehoben. Jede Krankenkasse bestimmt den Zusatzbeitrag jedoch selbst. Wird dieser Beitrag erhöht, kann man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Wohnen & Familie

  • Das Wohngeld wird zum 1. Januar um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das sind etwa 30 Euro im Monat. Dadurch sollen noch mehr Haushalte Wohngeld erhalten.
  • Ab 1. Januar steigt das Kindergeld von 250 auf 255 Euro für jedes Kind.
  • Der Kinder-Sofortzuschlag für Familien, die ein geringes Einkommen haben, soll um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat steigen.

Und sonst?

  • Ab März soll die elektronische Patientenakte für alle nutzbar sein und die alte Zettelwirtschaft beenden. Ob die ePA bis dahin tatsächlich am Start und barrierefrei ist?
  • Ab dem 28. Juni müssen laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu zählen etwa Geld- und Fahrausweisautomaten sowie bestimmte Webseiten, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste.