Kategorie VdK-Zeitung Gesundheit

Erholung vom Familienalltag: Eltern-Kind-Kur

Von: Annette Liebmann

Eltern leisten enorm viel, dabei bleiben die eigenen Bedürfnisse häufig auf der Strecke. Bei großer Belastung und gesundheitlichen Problemen kann der Arzt eine Eltern-Kind-Kur verordnen.

Bei einer Eltern-Kind-Kur werden mitgebrachte Kinder vor Ort betreut, damit Mütter und Väter Erholung finden. © imago/Funke Foto Services

An wen sich eine Eltern-Kind-Kur richtet

Eine Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kur ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet. Die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme muss in einem Attest begründet werden. Die Kur zählt nicht als Urlaub. Wird sie von der Krankenkasse genehmigt, gilt die Bewilligung als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn die gesundheitlichen Probleme bestehen bleiben oder erneut auftauchen, kann die stationäre Vorsorgemaßnahme grundsätzlich nach vier Jahren wiederholt werden. 

Viele Symptome können auf eine Überlastung hinweisen, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Beschwerden, Magen-Darm-Probleme, Kopf- und Rückenschmerzen, Angstzustände, Erschöpfung und Schlafstörungen. Die Eltern-Kind-Kur richtet sich an gesundheitlich gefährdete oder bereits kranke Eltern. Ziel ist deren Erholung und Genesung. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren können in der Regel zur Kur mitgenommen werden, entweder als Begleitkinder oder, wenn sie ebenfalls krank oder gesundheitlich gefährdet sind, als Therapiekinder mit eigener Behandlung. Für Kinder mit Behinderung gelten keine Altersgrenzen. Die Kinder werden vor Ort betreut, sodass sich die Eltern ganz auf ihre eigene Genesung konzentrieren können.

Antrag beim Arzt

Wer eine Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kur machen möchte, spricht am besten mit dem Arzt über seine gesundheitlichen Probleme. Erweist sich die Maßnahme als notwendig, muss sie bei der Krankenkasse beantragt werden. Meist füllt der Arzt das Antragsformular zusammen mit dem Versicherten aus. Der Antrag wird bei der Kasse eingereicht, die darüber zeitnah entscheidet. Wird die Kur bewilligt, sucht die Krankenkasse zusammen mit der Mutter oder dem Vater eine geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt dem Patienten dann den Aufnahmetermin mit. 

Die Kosten für die Eltern-Kind-Kur trägt die Krankenkasse. Die Versicherten übernehmen den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil in Höhe von zehn Euro pro Tag. Minderjährige Kinder und Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts. Zusätzlich beteiligt sich die Kasse an den Kosten für die An- und Abreise.