Kategorie Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente: Änderung beim Zuschlag

Ab Dezember gilt für alle Erwerbsminderungsrenten, die seit dem 1. Juli 2024 einen Zuschlag erhalten, ein geändertes Berechnungsverfahren.

Erwerbsminderungsrente mit Zuschlag: Neues Berechnungsverfahren

Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierung finanzielle Verbesserungen für Menschen eingeführt, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Seit Juli 2024 zahlt die Deutsche Rentenversicherung diesen Zuschlag automatisch an rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner aus. Doch ab Dezember 2025 ändert sich etwas in der Umsetzung: Der Zuschlag wird nicht mehr separat überwiesen, sondern direkt in die monatliche Rentenzahlung integriert. Auch das Berechnungsverfahren wird angepasst – die Grundlage sind dann die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente zugrunde liegen.

Wichtig zu wissen: Es ist kein Antrag nötig. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf den Zuschlag hat. Die Auszahlung läuft ebenfalls automatisch. Nachzahlungen sind theoretisch möglich, wenn sich durch das neue Berechnungsverfahren ein höherer Betrag ergibt – meist handelt es sich dabei aber nur um wenige Cent.