Inge Kösters: Richterin ohne Robe
Inge Kösters bekleidet gleich mehrere Ehrenämter. Sie ist unter anderem Vorsitzende des Ortsverbands Flensburg-Mürwik, engagiert sich an der VHS und ist als ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Schleswig tätig. Wie sie dazu kam und was es ihr persönlich bringt, haben wir sie gefragt.
Sie sind ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht - was reizt Sie daran?
"Ganz generell habe ich ein großes Interesse an Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit und ich finde es sehr gut, dass Ehrenamtliche ohne juristische Vorbildung an der Urteilsfindung beteiligt werden. So können Gesichtspunkte und Meinungen des Mannes oder der Frau „von der Straße“ mit einfließen. Zwar nur bis zu einem gewissen Grad, denn die Rechtsmeinung bzw. das Rechtsempfinden des Laien mag hier und da von den jeweiligen Gesetzen und Möglichkeiten ihrer Auslegung abweichen. Und in einem solchen Fall ist man eben an das Gesetz gebunden. Doch auch das gehört zum Reiz der Aufgabe."
Wie sieht so ein Verhandlungstag für Sie am Sozialgericht aus?
“Einige Wochen vor dem eigentlichen Verhandlungstag erhält man die Ladung mit der Tagesordnung. In dieser sind jedoch nur die Termine unter Nennung der jeweiligen Parteien genannt und gegebenenfalls Gutachter. Vor dem jeweiligen Termin gibt dann der Richter eine kurze Zusammenfassung der Angelegenheit und was im Verfahren bereits gelaufen ist. Dann geht es in die Verhandlung, in der auch die ehrenamtlichen Richter ein Fragerecht besitzen. Nach Sitzungsende ziehen sich Richter und Ehrenamtliche zur Beratung zurück. In der Regel wird dann nach einer Diskussion und Abwägung der Argumente ein Urteil gefällt.”
Werden Sie bereits vor der Verhandlung mit dem Fall vertraut gemacht?
“Im Vorfeld vor dem eigentlichen Termin erhält man keinerlei Unterlagen und wird auch sonst nicht mit dem Fall vertraut gemacht.”
Wie gehen die hauptamtlichen Richter mit Ihnen als Laie um?
“Bisher hatte ich immer das Gefühl, dass man auf Augenhöhe miteinander spricht und diskutiert.”
Was passiert dann hinter verschlossener Tür?
“Unmittelbar vor dem Termin erhält man einen kurzen Überblick über den Fall und nach der Verhandlung erfolgt die Beratung und in der Regel die Urteilsfindung.”
Kam es schon mal vor, dass Sie anderer Meinung als der Vorsitzende waren?
“Ja, das kam vor. Bringt man entsprechende Argumente vor, wird auch nicht versucht, einen umzustimmen. Obgleich ein nicht einstimmiges Urteil meist zu mehr Arbeit beim Richter führt, weil die Entscheidung dann noch genauer zu begründen ist.”
Was bekommen Sie für diese Tätigkeit?
“Als Rentnerin bekomme ich eine Aufwandsentschädigung, die sich aus dem Gesetz ergibt (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, kurz JVEG – Anm. d. Red.). Dieses sind derzeit 7 Euro pro Stunde plus Fahrtkostenersatz. Für mich zählt aber das Ideelle an der Tätigkeit.”