Kategorie Pflege im Heim

Langes Warten auf die Hilfe zur Pflege

Personalmangel in vielen Sozialämtern und anspruchsvolle Verfahren sind die Ursachen.

Jeder dritte Pflegeheimbewohner ist mittlerweile auf die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt angewiesen. © picture alliance/epd bild/Tim Wegner

Hilfe zur Pflege: Regionale Unterschiede in der Bearbeitung

Nachdem Walter H. (69) nach einem Sturz pflegebedürftig wurde und in ein Pflegeheim kam, stellte seine Tochter Sabine schnell fest, dass seine Rente zusammen mit einer kleinen Betriebsrente nicht für die Unterbringung in einem Pflegeheim ausreichen wird. Auf die Bewilligung der Hilfe zur Pflege vom zuständigen Sozialamt mussten sie fast ein Jahr warten. Das ist kein Einzelfall. Auch wenn Menschen, die sich die Unterbringung in einem Pflegeheim nicht leisten können, ein Anrecht auf die Kostenübernahme durch die Sozialämter haben, dauert es häufig lange, bis die Behörden dies genehmigen.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts ist jeder dritte Pflegeheimbewohner auf Hilfe zur Pflege angewiesen. Der Anteil der Personen, die diese Art von Sozialhilfe beantragen, ist nach Einführung der Pflegeversicherung vor 30 Jahren zunächst gesunken. Seit Jahren wächst dieser Anteil aufgrund von gestiegenen Energiekosten, Inflation und höheren Pflegelöhnen wieder an. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Kosten, den Rest müssen die Betroffenen oder ihre Angehörigen in der Regel selbst zahlen. Von der Pflegeversicherung werden die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten nicht übernommen. Das sind die „Restkosten“, die nach Abzug der Pflegesachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI übrigbleiben.

Wie das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ kürzlich herausgefunden hat, gibt es zwischen den Kommunen erhebliche Unterschiede in der Bearbeitungszeit der Anträge. Bei der Umfrage unter 113 Sozialämtern bundesweit gaben 27 Prozent der Behörden an, dass Bearbeitungszeiten zwischen sechs und zwölf Monaten üblich sind. Fünf Prozent der Behörden berichteten, dass die Bearbeitung über ein Jahr dauern kann. Solange die Anträge zur Kostenübernahme von den Behörden geprüft werden, strecken die Pflegeheimbetreiber die Leistungen in der Regel vor. Sabine H. als Angehörige kann sich an diese Überbrückungszeit als eine Zeit mit vielen Unsicherheiten erinnern. Nicht selten erhöhen die Betreiber der Pflegeheime den Druck, indem sie mit Kündigung drohen, falls das Geld vonseiten des Sozialamts nicht bald eintrifft.

Die langen Bearbeitungszeiten liegen teilweise an den knappen Ressourcen, die die Sozialämter haben: Es gibt zahlreiche unbesetzte Stellen. Viele Behörden arbeiten zum größten Teil analog, das verzögert Arbeitsabläufe.

Komplizierte Verfahren

Die langen Wartezeiten haben aber auch mit dem anspruchsvollen Antragsverfahren zu tun. Beispielsweise stimmen die Leistungen der Hilfe zur Pflege nicht mit denen der Pflegeversicherung überein. Daher müssen die Behörden in jedem einzelnen Fall in aufwendigen Verfahren den Bedarf prüfen. Auch berichten Betroffene, dass sie sehr viele Unterlagen einreichen müssen: Sowohl die eigenen als auch die Besitzverhältnisse der Kinder müssen detailliert über längere Zeiträume
nachgewiesen werden.

Wird klar, dass das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die eigene Pflege oder die von Partnerin oder Partner finanziell zu stemmen, sollten sich Betroffene frühzeitig über das Antragsverfahren informieren. Behördenlotsen und Pflegestützpunkte können dabei weiterhelfen. Alle Daten und Dokumente müssen vollständig, lückenlos und gesammelt eingereicht werden. Wer einen Antrag stellt, sollte sich darüber bewusst sein, dass Lücken zu langwierigen Nachfragen führen. Auch die Abfrage bei anderen Behörden kann die Bearbeitung verzögern.