Mascha Benecke-Benbouabdellah: „Inklusion ist kein Sparmodell“
Die Politik will bei der schulischen Inklusion den Rotstift ansetzen. Welche Folgen das für Kinder und Familien hat und was sich dringend ändern muss, darüber sprachen wir mit Mascha Benecke-Benbouabdellah, Sprecherin der Initiative Inklusion.

Mascha Benecke-Benbouabdellah ist Mutter zweier Kinder. Ihr achtjähriger Sohn kam mit Trisomie 21 zur Welt. „Das wussten wir bereits in der Schwangerschaft. Es war eine bewusste Entscheidung für dieses Kind und für ein gemeinsames Leben“, sagt sie. Heute besucht er die Paul-Klee-Schule in Lübeck und wird dort inklusiv mit Schulbegleitung unterrichtet. „Er geht jeden Tag gern zur Schule.“
„Teilhabe ist ein Menschenrecht – auch mit Behinderung“
Wie ist die Initiative Inklusion entstanden?
Gegründet haben wir uns vor knapp drei Jahren in Lübeck. Anlass war die Möglichkeit, im Jugendhilfeausschuss einen beratenden Sitz für Eltern von Kindern mit Behinderung zu besetzen. Eltern kamen ins Gespräch – und wir entschieden, etwas Neues aufzubauen, um die Anliegen unserer Kinder gebündelt in die Politik zu tragen. Zunächst arbeiteten wir lokal. Mittlerweile versuchen wir uns darüber hinaus Gehör zu verschaffen.
In der öffentlichen Debatte um schulische Inklusion entsteht zunehmend der Eindruck, Familien mit individuellem Rechtsanspruch seien ein Kostentreiber. Was macht das mit Ihnen?
Ich weigere mich, mein Kind oder generell Menschen mit Behinderung als Kostenfaktor zu betrachten. Teilhabe ist ein Menschenrecht, auch mit Behinderung hat man selbstverständlich das Recht, an der Gesellschaft teilzuhaben – mit der Unterstützung, die man benötigt. Außerdem zeigt ein Blick auf die Kostenentwicklung, dass nicht „die Kinder“ das System teuer machen, sondern berechtigte Lohnsteigerungen für Fachkräfte sowie Verwaltungskosten.
Tatsächlich scheint es so, als wenn viele Schulen mit Inklusion überfordert sind. Wie sind Ihre Erfahrungen?
Inklusion gelingt dort, wo eine klare Haltung vorhanden ist. Wenn Schulen oder Kitas Inklusion wirklich wollen und sich auf den Weg machen, funktioniert sie. Wenn hingegen zuerst die Bedenken dominieren, wird es schwierig. In der Klasse meines Sohnes lernen 20 Kinder, zwei davon mit Förderbedarf. Es gibt 13 Stunden Doppelbesetzung mit einer Förderschullehrkraft, eine qualifizierte Schulbegleiterin für meinen Sohn, eine weitere Unterstützungskraft für das zweite Kind sowie einen Differenzierungsraum direkt am Klassenraum. Unter solchen Bedingungen profitieren alle Kinder – auch die ohne Behinderung. Leider gibt es in der Mehrzahl aber noch zu große Klassen und zu wenig qualifizierte Begleitung. Inklusion braucht verlässliche Rahmenbedingungen.
Initiative Inklusion
Die Initiative Inklusion engagiert sich in Lübeck sowohl politisch als auch gesellschaftlich für Inklusion. Sie trifft sich mindestens einmal im Monat. Die Treffen, die im Online- und Präsenz-Format stattfinden, bieten eine Plattform für Austausch, Unterstützung und gemeinsames Engagement. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an den Treffen teilzunehmen und die Initiative zu unterstützen. Externer Link:Weitere Informationen über die Initiative finden sich hier.
„Einzelfallentscheidungen in der Schulbegleitung dürfen nicht wegfallen“
Eine Lösung sieht die Politik im Pool-Modell, bei dem Schulbegleitungen nicht mehr fest einem einzelnen Kind zugeordnet sind, sondern mehrere Kinder in einer Klasse unterstützen. Wie stehen Sie dazu?
Die Idee ist grundsätzlich nicht falsch. Wenn Bedarfe sinnvoll gebündelt werden und eine feste Fachkraft mehrere Kinder unterstützt, kann das entlasten. Aber es wird immer Kinder geben, die eine Eins-zu-eins-Betreuung brauchen. Diese Einzelfallentscheidungen dürfen nicht wegfallen. Kritisch wird es, wenn das Pool-Modell vor allem dazu dienen soll, Milliarden einzusparen – wie es zuletzt aus der Politik zu hören war. Inklusion ist kein Sparmodell. Schulbegleitung ist kein Sparmodell.
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung könnte sich die Situation verschärfen. Das Sozialministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte dazu aufgefordert, bei der Gewährung von Schulbegleitung im Ganztag zwischen Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) und zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX) zu unterscheiden. Was würde das bedeuten?
Wenn Stunden unterschiedlich bewertet werden, mal als Bildung, mal als soziale Teilhabe, entstehen bürokratisch kaum nachvollziehbare Situationen. Für Leistungen der sozialen Teilhabe müssten Eltern umfangreiche Einkommens- und Vermögensnachweise einreichen. Das widerspricht dem Grundgedanken, dass der Rechtsanspruch dem Kind zusteht – nicht den Eltern. Hinzu kommt eine Ungleichbehandlung. Kinder mit körperlicher oder kognitiver Behinderung unterliegen Einkommensprüfungen, Kinder mit seelischer Behinderung nicht. Die Differenzierung ist schwer vermittelbar.
Sie haben einen offenen Brief an das Bildungs- und Sozialministerium geschrieben. Wie war die Reaktion?
Sozialministerin Aminata Touré und Bildungsministerin Dorit Stenke haben unsere Initiative eingeladen. Das Gespräch war konstruktiv. Beide haben signalisiert, dass sie das Problem erkannt haben und eine unbürokratische Lösung suchen wollen. Das ist ein positives Zeichen. Allerdings drängt die Zeit: Die Anträge für das kommende Schuljahr laufen bereits seit Monaten. Oft gibt es ein Jahr Vorlauf. Ob sich bis zum Sommer tragfähige Lösungen umsetzen lassen, bleibt abzuwarten.
Wie geht es mit der Initiative weiter?
Wir möchten unsere Strukturen ausbauen. Neben Lübeck gibt es inzwischen eine Initiative im Kreis Stormarn, weitere Kontakte bestehen in anderen Regionen. Unser Ziel ist eine landesweite Vernetzung. Wir freuen uns daher über weitere Eltern, die sich anschließen möchten. Familien von Kindern mit Behinderung haben oft nicht die Lobby, die sie bräuchten, dabei geht es um Grundrechte. Es darf im Jahr 2026 nicht sein, dass Kindern Rechte faktisch erschwert werden, nur weil sie mit einer Behinderung oder Erkrankung leben.
Was wünschen Sie sich gesellschaftlich?
Ein Klima, in dem Familien nicht ständig gegen Strukturen kämpfen müssen. Wenn die Voraussetzungen stimmen, würden sich vielleicht mehr Familien für ein Kind mit Behinderung entscheiden.
