Kategorie Pflegebedürftige Kinder

Nach langem Verfahren: VdK Nord erstreitet höheren Pflegegrad

Der Fall hat große Aufmerksamkeit in den Medien erhalten: Mehr als fünf Jahre lang wird einem an schwerem Diabetes Typ 1 leidenden Kind ein höherer Pflegegrad vorenthalten. Erst im Juli 2024 kommt das Sozialgericht Itzehoe zu einem Urteil – die mittlerweile Zwölfjährige erhält Pflegegrad 2. Die Chronologie des Falls.

Das lange Verfahren um einen Pflegegrad für ein Kind erregte in der Öffentlichkeit viel Aufsehen. © Jelowik/VdK Nord

Kasse lehnt höheren Pflegegrad ab

September 2018: Die Diagnose kommt: Josephine Tödtmann (6) hat schwere Diabetes vom Typ 1, erhält fortan Pflegegrad 1. Zu wenig, finden die Eltern, und stellen einen Antrag auf Pflegegrad 2. Mehr Pflegehilfs- und Gebrauchsmittel würden dann von der Kasse übernommen. Doch die lehnt die Höherstufung ab.


Januar 2019: Im Zuge des Widerspruchsverfahrens führt der Medizinische Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) ein Gutachten nach Aktenlage durch – mit dem Ergebnis: Es bleibt bei Pflegegrad 1. Weil Familie Tödtmann nicht mehr weiter weiß, wendet sie sich an den VdK.


Mai 2019: Tim Golke von der VdK-Beratungsgeschäftsstelle Itzehoe reicht Klage vor dem Sozialgericht Itzehoe ein.

Pflegebegutachtung durch Gericht kommt zu neuem Ergebnis

August 2019: Nach einer Wiederholungsbegutachtung durch den MDkurz fürMedizinischer Dienst bleibt es bei Pflegegrad 1. Es entbrennt eine Diskussion über zahlreiche reinkommende Befundberichte.


Mai 2021: Josephine ist wegen der Schwere ihrer Erkrankung mittlerweile im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Behandlung.


September 2021: Der VdK schreibt noch einmal einen ausführlichen Bericht zur Pflegesituation bei den Tödtmanns. Kohlenhydrate bemessen, dann entsprechend Insulin bestimmen, das über die Pumpe abgegeben werden soll, nach dem Essen den Insulin-Wert im Blut messen – es gibt kaum Pausen.


Oktober 2021: Das Gericht will ermitteln und selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Die Vor-Ort-Begutachtung ergibt im März 2022: Josephine benötigt Pflegegrad 3.

Sozialrechtsverfahren dauern immer länger

August 2022: Erst jetzt nimmt die Kasse dazu Stellung: Wegen der großen Diskrepanz zwischen den einst erstellten Gutachten und dem des Schiedsgutachters müsse der MDkurz fürMedizinischer Dienst nochmals befragt werden.


November 2023: Nachdem mehr als ein Jahr verstrichen ist, gibt der MDkurz fürMedizinischer Dienst seine Stellungnahme ab: Die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 würden als erfüllt angesehen, sobald Josephine sich in ergotherapeutischer Behandlung befindet. Was der MDkurz fürMedizinischer Dienst von der Pflegekasse nicht erfahren hat: Die Ergotherapie wurde mit einem Schriftsatz 2021 bereits nachgewiesen.


April 2024: Der VdK Nord geht mit dem Fall und den mittlerweile überlangen Verfahren bei Behörden und Sozialgerichten im Land an die Öffentlichkeit – zahlreiche Medien berichten darüber.


Juli 2024: Das Gericht entscheidet nach Aktenlage: Josephine erhält Pflegegrad 2 ab Antragstellung. Die Pflegekasse geht nicht in Berufung. Die Eltern freuen sich riesig, das lange Warten hat sie aber auch zermürbt. „Fünf Jahre bei einem Kind – das ist ein Skandal“, sagt Tim Golke.