Kategorie Behinderung

Neue Schlichtungsstelle hilft bei Barriere-Problemen mit Behörden

Wer Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen durch einen Träger der öffentlichen Verwaltung erfahren hat, die beispielsweise auf mangelnde Barrierefreiheit zurückgehen, kann jetzt eine bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelte Schlichtungsstelle einschalten.

Die Landesbehindertenbeauftragte Michaela Pries freut sich, dass die Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen hat. © Jens Handler

Konkret geht es dabei um die Verpflichtungen aus dem Externer Link:Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) zur Gleichstellung und Barrierefreiheit. „Ziel ist ein Lösungsweg im Konfliktfall, der möglichst einfach in Anspruch genommen werden kann“, so Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ausgenommen sind lediglich eigene Kosten wie Porto bei Briefzusendung. 

Telefonisch zu erreichen ist die Schlichtungsstelle dienstags von 10 bis 12 Uhr unter Externer Link:0431-988 1272Externer Link:0431-988 1272. Außerhalb dieser festen Zeit kann auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sein Anliegen per E-Mail an Externer Link:schlichtung@landtag.ltsh.de mitzuteilen.