Abonnieren Sie unseren Newsletter!
Ohne Barrieren und Diskriminierungen
Jedes Jahr am 5. Mai gehen die Menschen auf die Straße, um für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu protestieren. Auch der Sozialverband VdK fordert, in der kommenden Legislatur wichtige Vorhaben umzusetzen.

Barrierefreiheit ist Basis für Teilhabe
„Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden“, heißt es im Grundgesetz. Doch Barrieren und Diskriminierungen schränken die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft ein.
Menschen ohne Behinderung besuchen selbstverständlich Kinos oder Restaurants, sie suchen sich eine Arztpraxis aus, gehen einkaufen oder verreisen. Wer eine Behinderung hat, scheitert bei diesen Alltäglichkeiten oft daran, dass Rampen oder Fahrstühle, Blindenschrift, akustische Signale, Leichte Sprache und vieles mehr fehlen. Das wird sich erst ändern, wenn auch die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
„Barrierefreiheit ist die Basis dafür, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt teilhaben können“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie fordert, dass private Anbieter mindestens angemessene Vorkehrungen im Einzelfall treffen müssen. Bentele dringt auch darauf, dass alle Bahnhöfe barrierefrei werden. Der Umbau darf nicht länger davon abhängig gemacht werden, ob dort 1000 Reisende pro Tag unterwegs sind. Barrierefreie Bahnhöfe sind gerade für die Menschen im ländlichen Raum wichtig.
Zudem muss die Bundesregierung grundsätzlich mehr gegen die Diskriminierung Älterer beziehungsweise von Menschen mit Behinderung oder Erkrankung tun. Sie erleben häufiger Diskriminierungen bei der Arbeits- oder Wohnungssuche, bei Versicherungen, beim Zugang zu Finanzdienstleistungen oder durch die Digitalisierung. Der VdK fordert eine längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz). „Die Benachteiligung wegen Behinderung, Erkrankung und wegen des Alters muss endlich wirksam per Gesetz verboten werden“, sagt Bentele.
Stichwort: 5. Mai
Am 5. Mai setzen sich Menschen europaweit für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein, seit 1992 auch in Deutschland. Zunächst ging es um eine rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Neustart Inklusion“ für mehr Miteinander und Teilhabe sowie gegen Ausgrenzung.
VdK-Forderungen zum Protesttag am 5. Mai
Obwohl Menschen mit Behinderung häufig gut qualifiziert sind, liegt ihre Arbeitslosenquote über dem Durchschnitt. Sie sind zudem länger arbeitslos. Deshalb fordert der VdK, die Schwerbehindertenvertretungen (SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung) weiter zu stärken. „Sie sind für die Eingliederung und Sicherung der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Die Politik muss die Grenze für die Freistellung der SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung senken: Diese muss schon gelten, wenn die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung in Betrieben 50 schwerbehinderte Beschäftigte betreut“, so Bentele.
Zudem fordert der VdK, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu stärken und einen Rechtsanspruch auf eine „stufenweise Wiedereingliederung“ für alle Beschäftigten einzuführen. Diese muss für die Beschäftigten freiwillig bleiben und darf zu keinen Nachteilen führen. Gerade mit dem Blick auf den Arbeitskräftemangel müssen Arbeitgeber das Potenzial des BEM nutzen, um Beschäftigte in ihren Betrieben zu halten.