Persönliche Angelegenheiten sicher und rechtsverbindlich regeln
Der Sozialverband VdK Nord rät zur Überprüfung von bestehenden Vorsorgevollmachten und Verfügungen. Wer noch keine entsprechenden Dokumente hat, sollte sich rechtzeitig mit der Thematik auseinandersetzen. Ein Überblick von VdK-Bezirksgeschäftsführer Thorsten Schulte.
Krankheit, das Alter oder ein Unfall: Schnell kann man in Situationen geraten, in denen der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Deshalb ist es umso wichtiger, sich mit dem Thema zu befassen. Nur so bleibt gewährleistet, dass im Ernstfall den Wünschen entsprochen wird und sich eine Vertrauensperson um alle wichtigen Angelegenheiten kümmern kann.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie in einer konkreten Lebens- oder Behandlungssituation verfahren werden soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Jede einwilligungsfähige und volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Sie ist schriftlich zu erstellen, kann jedoch auch formlos widerrufen werden. Es ist sinnvoll, die Punkte mit dem Arzt des Vertrauens und / oder anderen fachkundigen Personen zu besprechen.
Treffen die konkreten Feststellungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Situation zu, so sind die medizinischen Leistungserbringer, wie z. B. der behandelnde Arzt oder auch die Pflegekräfte, an diese Feststellung rechtlich gebunden. Ist zusätzlich ein rechtlicher Betreuer oder ein Bevollmächtigter vorhanden, so hat dieser den Patientenwillen durch sein Handeln entsprechend umzusetzen. Es erscheint sinnvoll, die konkreten Festlegungen in der Patientenverfügung regelmäßig, z. B. jährlich, zu aktualisieren und mit einer neuen Unterschrift zu versehen.
Patientenverfügung: Gibt es kostenlose Formulare oder einen Vordruck?
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet Formulierungshilfen für die Patientenverfügung zum kostenlosen Download an. Die Datei mit den TextbausteinenExterner Link: können Sie auf der Internetseite des Ministeriums herunterladen und für Ihre eigene Verfügung genau so übernehmen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer anderen Person das Recht ein, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Dabei kann sich die Vorsorgevollmacht generell auf alle Angelegenheiten beziehen; Sie können den Bevollmächtigten aber auch nur mit der Wahrnehmung bestimmter Interessen beauftragen. In der Regel wird vereinbart, dass der Bevollmächtigte erst dann tätig sein darf, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Sie sollten stets darüber nachdenken, nur Personen zu Bevollmächtigten zu machen, bei denen Sie sicherstellen können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird und Sie dieser Person uneingeschränkt vertrauen.
Beachten Sie bitte, dass Kreditinstitute entsprechende Vollmachten in der Regel besonders streng überprüfen. Damit soll ein Missbrauch verhindert werden. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten ist es daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig zusammen mit dem Bevollmächtigten bei der Bank die entsprechenden Vollmachten auf den Vordrucken des Kreditinstitutes erstellen. Auch hier empfiehlt sich eine regelmäßige Aktualisierung.