VdK erfolgreich: KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit wieder da
Fördermittel im KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) sind wieder verfügbar. Der VdK wertet die Neuauflage als Erfolg seiner politischen Arbeit.

So wird der barrierefreie Umbau bezuschusst
Ende 2024 war die Förderung ausgelaufen, im Bundeshaushalt 2025 nicht mehr eingeplant. Der VdK hatte sich entschieden gegen das Aus gestellt und intensive Gespräche mit Abgeordneten geführt. Die erneute Bereitstellung von Mitteln zeigt: Beharrliche sozialpolitische Interessenvertretung wirkt.
Die Wiederaufnahme erfolgt mit gleichen Förderbedingungen: Antragsberechtigt sind Eigentümer wie Mieter, die Barrieren in Haus oder Wohnung abbauen – etwa durch bodengleiche Duschen, den Abbau von Türschwellen oder den Einbau von Aufzügen. Einzelmaßnahmen werden mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten von bis zu 25.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Wer den „Standard Altersgerechtes Haus“ erreicht, erhält 12,5 Prozent auf förderfähige Investitionen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
KfW-Programm 455-B: Wichtig zu wissen
Mieter und Eigentümer können die Zuschüsse direkt bei der KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Wichtig ist dabei, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.
Was der VdK fordert
Für den VdK ist das jedoch zu wenig. Angesichts des demografischen Wandels und eines Fehlbestands von mehr als drei Millionen barrierefreien Wohnungen fordert er deutlich höhere Mittel. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen sollten auf 30 Prozent steigen, beim Standard „Altersgerechtes Haus“ auf 37,5 Prozent. Nur so werden notwendige Umbauten für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar.
Zudem unterstützt der VdK die Idee einer neuen Bundesgesellschaft für bezahlbaren Wohnungsbau – vorausgesetzt, barrierefreies Bauen wird von Beginn an verbindlich verankert. Schon heute fehlen Millionen barrierefreie Wohnungen. Ohne entschlossenes politisches Handeln wird sich die Lage weiter zuspitzen.