VdK Nord bereitet Schöffen auf ihr Amt vor
Der Sozialverband VdK Nord hat derzeit die Möglichkeit, neue Kandidaten aus den eigenen Reihen als ehrenamtliche Richter an den Sozialgerichten in Schleswig-Holstein vorzuschlagen. Vorab hat der Landesverband interessierte Mitglieder geschult.

Rechte und Pflichten als ehrenamtlicher Richter
Wie viele Sozialgerichte gibt es in Schleswig-Holstein? Gibt mir der Arbeitgeber frei für mein Engagement? Bekomme ich vorher Akteneinsicht? Mit diesen und weiteren Fragen kamen VdK-Mitglieder in die Schöffenschulung. Seminarleiter und Landesvorstandsmitglied Michael Kroglowski wusste dank langjähriger Erfahrung die Antworten. Schließlich war er jahrelang hauptamtlicher Richter am Sozialgericht Lübeck. Er informierte auf der Veranstaltung in der Landesverbandsgeschäftsstelle in Kiel auch darüber, welche Rechte und Pflichten mit dem verantwortungsvollen Ehrenamt verbunden sind.

Schöffe hat gleiche Stimme wie Berufsrichter
„Sie brauchen keine juristischen Kenntnisse, sollen aber ihre eigene Lebenserfahrung einbringen“, erklärte er. „Wichtig ist, absolut vorurteilsfrei zu sein und Mut zum Richten zu haben, weil man in das Leben anderer Menschen mit dem Urteil eingreifen kann.“ Da gehöre es dann schon dazu, einen gefestigten Charakter mitzubringen.
Und ein ehrenamtlicher Richter entscheide ja mit der gleichen Stimme wie der Berufsrichter. Es sitzen immer zwei Schöffen bei ihm dabei. Das bedeute also auch, dass ein Berufsrichter sogar überstimmt werden kann. „Und da ist es schon wichtig, dass der Schöffe sich seiner Verantwortung voll und ganz bewusst ist“, so Kroglowski.

Mit dem Schöffenamt nicht zu lange warten
Auf der anderen Seite profitiere man auch von der Tätigkeit, weil man viele Erfahrungen machen kann in der Justiz. Der Ehrenamtliche bekomme Einblicke in die richterlichen Prozesse. Das sehe natürlich ganz anders aus, als wenn man einen Krimi im Fernsehen sieht.
Kroglowskis abschließender Tipp an die Schulungsteilnehmer: Je früher sie sich für dieses Engagement entscheiden, umso besser. Wer 70 oder älter ist, kann sich nicht mehr als Schöffe bewerben.