Kategorie Sozialrecht

VdK Nord hat so viele ehrenamtliche Richter wie noch nie

In den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wirken auch ehrenamtliche Richter mit, 20 von ihnen sind jetzt auf Vorschlag des Sozialverbandes VdK Nord für die Amtszeit 2025 bis 2029 berufen worden - so viele wie noch nie.

Mit Schulungen bereitet der Sozialverband VdK Nord ehrenamtliche Richter auf ihr Amt vor. © Jelowik/VdK Nord

Schulungen für ehrenamtliche Richter tragen Früchte

„Für unseren Landesverband ist dies ein weiterer Beleg für die gelungene Schulungsoffensive und die facettenreiche Arbeit im Ehrenamt bei uns“, sagt Geschäftsführer Ronald Manzke. Für das Landessozialgericht sind zwei Ehrenamtliche des VdK Nord berufen worden, 18 weitere Engagierte werden in den vier Sozialgerichten Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig tätig. Die VdKler, von denen einige bereits seit vielen Jahren diese Tätigkeit ausüben, bringen ihre Alltagserfahrungen und Sichtweise aus der Perspektive der Bürger mit ein, und sollen dazu beitragen, eine ausgewogene und praxisnahe Beurteilung von Fällen sicherzustellen. Insgesamt werden diese für die Dauer von fünf Jahren berufen, danach können sie dieses Amt auch für weitere Perioden ausüben.

Was machen ehrenamtliche Richter?

Das sind die konkreten Aufgaben der ehrenamtlichen Richter:

  • das Erfassen des Streitstoffes
  • etwa notwendige Fragestellung an Kläger und Beklagte
  • das Mitwirken in der geheimen Beratung
  • letztlich auch die Entscheidung der Kammer durch Mehrheitsbeschluss

An den Sozialgerichten Schleswig-Holsteins stehen dem hauptamtlichen Richter jeweils zwei ehrenamtliche Richter zur Seite - einer aus dem Versichertenkreis wie zum Beispiel vom VdK, der andere kommt aus dem Lager der Arbeitgeber. Bei der Rechtsprechung haben alle drei das gleiche Stimmrecht. Das heißt: Theoretisch könnten die beiden ehrenamtlichen Richter ihren hauptamtlichen Kollegen beim Urteil überstimmen.