Kategorie Sozialrecht

VdK Nord setzt für Mitglied Mutter-Kind-Kur durch

Die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes hat Tanja Freter und ihren Mann in den letzten Jahren stark gefordert. Dank des VdK Nord kann die Familie nun endlich eine zuvor abgelehnte Kur antreten.

Tanja Freter und ihr Sohn Jarik freuen sich darauf, bald mit der Familieeine Kur antreten zu können. © privat

Wenn Tanja Freter von ihrer Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren ihres Sohnes Jarik spricht, wird deutlich: Für die Familie war in den vergangenen vier Jahren der Ausnahmezustand die Normalität. Noch im Mutterleib musste ihrem ungeborenen Kind ein Katheter gesetzt werden, weil seine Harnblase zu platzen drohte. Mit dem Katheter konnte das Baby
Urin ins Fruchtwasser abgeben.

In der 39. Schwangerschaftswoche kam der Junge mit einem komplexen Fehlbildungssyndrom zur Welt: Neben einer Harnabflussstörung wurde festgestellt, dass die Speiseröhre nicht durchgängig und die Luftröhre zu weich ausgebildet war. Jarik hatte zudem keinen Darmausgang und die Wirbelsäule war nicht voll entwickelt.

Krankenkasse lehnt Mutter-Kind-Kur ab

Die Sorgen um Jarik belasteten die Familie sehr. Die ersten Monate nach der Geburt waren geprägt von Operationen und Klinikaufenthalten. Den Ärztinnen und Ärzten gelang es, die Organfehlbildungen weitgehend zu korrigieren. Doch Jarik, der einen Pflegegrad 3 und einen Grad der Behinderung von 100 hat, braucht besondere Aufmerksamkeit.

Wegen der instabilen Luftröhre muss er langsam kauen. Verschluckt er sich, kann er daran ersticken. Seine Mutter musste ihn schon fünfmal durch Beatmung und Herzdruckmassagen reanimieren. Im Vergleich zur Versorgung eines gesunden Gleichaltrigen ist Jariks Pflegebedarf wesentlich höher: Medikamente geben, Mahlzeiten genau überwachen, Sauerstoffsättigung im Blut überprüfen, Urinbeutel leeren und neu anschließen – das alles beansprucht viel Zeit. Hinzu kommen Physiotherapie und ein bis zwei Arztbesuche wöchentlich. Tanja Freter und ihr Mann arbeiten in Teilzeit, um den Bedürfnissen von Jarik und seinem vier Jahre älteren gesunden Bruder besser gerecht werden zu können.

Die mentale Belastung der Eltern ist groß. „Wir sind ständig in Habachtstellung, weil etwas passieren kann“, sagt die 46-Jährige. Die anstrengende Zeit habe sich körperlich niedergeschlagen. „Ich hatte oft Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Verspannungen und brauchte dringend eine Auszeit.“ Mit den Verordnungen der Haus- und Kinderärzte beantragte ihr Mann mit dem älteren Sohn eine Vater-Kind- und sie mit Jarik eine Mutter-Kind-Kur. „Wir haben an einem Montagabend, als die Kinder im Bett waren, die Anträge ausgefüllt und an die Krankenkassen geschickt. Am Donnerstag hatte ich schon die Mail mit der Absage“, erinnert sie sich.

VdK legt Widerspruch ein

Freter hatte den Eindruck, dass ihr Antrag nicht ernsthaft geprüft worden war. Die Krankenkasse ihres Mannes bewilligte die Kur anstandslos. Daher wandte sie sich an den VdK Nord in Lübeck. Sozialrechtsreferentin Sabine Welge legte Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Darin machte sie deutlich, dass die Versicherte unter der extrem hohen Belastung als Intensivpflegerin für ihren schwerkranken Sohn gesundheitlich leidet, und wies die „lapidaren Äußerungen im Ablehnungsbescheid“ zurück. Die Kur würde dem Erhalt der Gesundheit und der Linderung von körperlichen und psychischen
Beschwerden dienen. 

Zwei Monate später erhielt Freter schließlich die Zusage ihrer Krankenkasse für die Kostenübernahme. Ihre Erleichterung ist groß. Die Suche nach einer Einrichtung, die Jariks Versorgung gewährleisten kann, dauert allerdings immer noch an.