VdK-Seminar: Wie werde ich ehrenamtlicher Sozialrichter?
Darf ich als ehrenamtlicher Richter auch mitentscheiden? Muss ich lückenlose Rechtskenntnisse haben? Und erfahre ich vor der Verhandlung, worum es in dem Verfahren überhaupt geht? Darum ging es in einem Seminar des VdK-Landesverbandes für Interessierte an dem Ehrenamt.

Ehrenamtliche Sozialrichter auf Augenhöhe mit Berufsrichter
VdK-Landesvorstandsmitglied und ehemaliger Sozialrichter Michael Kroglowski referierte über die wichtigen Aufgaben von ehrenamtlichen Richtern. Dazu gehöre es, eigene Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus dem täglichen Leben in die Verhandlungen einzubringen. Sie haben dort die gleichen Rechte wie die Berufsrichter, können Fragen stellen, das Wort ergreifen und sind an der Beratung und Abstimmung gleichberechtigt beteiligt.
Besondere Kenntnisse seien nicht erforderlich, ein allgemeines Interesse am Sozialrecht und den umfangreichen Regelungen sei aber sinnvoll, ebenso wie die Fähigkeit zum Zuhören. Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Voraussetzungen sind die deutsche Staatsbürgerschaft, das vollendete 25. Lebensjahr und dass der Wohnsitz in Schleswig-Holstein liegt.
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Wie lange dauert meine Amtszeit als ehrenamtlicher Richter?
Eine Bewerbung beim Sozialgericht ist nicht möglich. Der VdK-Landesverband schlägt die ehrenamtlichen Richter vor. Insgesamt sind derzeit über 20 Vertreter des VdK in diesem wichtigen Amt in Schleswig-Holstein tätig. Ihre Amtsperiode läuft fünf Jahre lang noch bis 2025. Dennoch sucht der Landesverband jedes Jahr nach neuen Kandidaten für dieses Ehrenamt und bietet Schulungen für sie an. Hintergrund ist die Altersgrenze.
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Peter Lassen, Mitarbeiter Ehrenamtskoordination
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