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Vernetzung von Justiz und Ärztekammer
Das Land Schleswig-Holstein will mit einem neuen Kompetenzzentrum den Mangel an psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen bei Justizverfahren beseitigen.

Zahl der Gutachter erhöhen
Das Kompetenzzentrum für psychiatrische und psychologische Justizgutachten (KPJ) soll die Anzahl der Gutachterinnen und Gutachter erhöhen und ihre Expertise schneller an die Justiz vermitteln. Ärztliche Gutachten sind regelmäßig Kernstücke bei sozialgerichtlichen Verfahren. In der Praxis ist dies bei medizinischen Angelegenheiten, die etwa die Renten-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung betreffen, der Fall. Gerade bei Streitigkeiten über den Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) oder den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sind sozialmedizinische Gutachten oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Das KPJ soll bis zu diesem Sommer bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein in Bad Segeberg angesiedelt werden und der Justiz psychiatrische und psychologische Sachverständige vorschlagen. Es werden auch Fortbildungen und der Austausch zwischen verschiedenen Bereichen organisiert.
Mindeststandards für sozialmedizinische Gutachten fehlen
Der Sozialverband VdK verspricht sich von dieser neuen Vermittlungsstelle, dass der Rechtsschutz für Klägerinnen und Kläger erheblich gestärkt wird. „Wir wissen aus unseren zahlreichen Klagen vor den Sozialgerichten, dass die Auswahl eines qualifizierten Gutachters einen großen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens hat. Das neue Kompetenzzentrum kann die Gutachter und die Sozialgerichte einfacher zueinander bringen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Oftmals finden Richterinnen und Richter nur schwer Gutachterinnen und Gutachter, es existieren intransparente Listen und die Qualität eines hinzugezogenen Gutachters hängt von der Erfahrung des zuständigen Richters ab.
Das Angebot des neu geschaffenen KPJ ist in Deutschland bisher einzigartig. Die Vernetzung von Justiz und Ärztekammer ist in dieser Weise und mit dem geplanten Konzept in Deutschland Vorreiter. „Wenn die Arbeit des Kompetenzzentrums in den nächsten Jahren erfolgreich ist, sollten sich die Ärztekammern aus allen anderen Bundesländern ein Beispiel an Schleswig-Holstein nehmen und ein solches Zentrum auch in ihrem Bundesland einrichten“, fordert Bentele.
Bisher gibt es keine bundesweiten einheitlichen Mindeststandards für sozialmedizinische Gutachten. Dies wäre aber notwendig, damit Sozialgerichte ihre Urteile auf einer verlässlichen medizinischen Bewertung erlassen können.