Kategorie Reha

Was Sie vor, während und nach der Reha wissen sollten

Eine medizinische Reha soll helfen, nach einer Erkrankung oder OPkurz fürOperation zurück in den Alltag zu finden oder das Fortschreiten einer Erkrankung zu verhindern. Was vor, während und nach der Rehabilitation zu beachten ist.

Mit einer Reha soll ein Rückfall in den alten Krankheitszustand verhindert, Ausdauer und Kraft verbessert, ein gesunder Lebensstil sowie der richtige Umgang mit Medikamenten und der eigenen Erkrankung erlernt werden. © Canva Bilddatenbank

Reha richtig beantragen

Den Antrag für eine medizinische Rehabilitation stellen Betroffene selbst. Die Reha-Träger haben auf ihrer Homepage ein Formular zum Herunterladen oder schicken das Formular zu. Ob eine Reha im konkreten Fall sinnvoll ist, weiß der behandelnde Arzt. Mit ihm sollten Betroffene besprechen, ob die nötigen Voraussetzungen gegeben sind und ob diese ambulant, teilstationär oder stationär stattfinden soll. Wird ein Antrag gestellt, muss der behandelnde Arzt einen Befundbericht beifügen, der die medizinische Notwendigkeit für die Reha begründet. 

Antragstellende können einen konkreten Reha-Wunsch angeben: Die Klinik muss für die Erkrankung geeignet sein und einen Versorgungsvertrag mit dem zuständigen Kostenträger haben. Am besten wird im Krankenhaus gemeinsam mit dem Sozialdienst eine Anschluss-Heilbehandlung (AHB) beantragt - diese werden häufig leichter genehmigt.

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Reha für Pflegepersonen

Was viele nicht wissen: Auch pflegende Angehörige haben das Recht auf eine Reha. Sie zielt darauf ab, körperlich und psychisch zu entlasten, und dauert meistens drei bis sieben Wochen. Wo man die Reha macht, kann man selbst entscheiden. Es gibt spezialisierte Reha-Kliniken, die gezielt auf die Bedürfnisse von Pflegepersonen eingehen; entsprechende Listen haben die Krankenkassen oder die Rentenversicherung.

Die Versorgung der Pflegebedürftigen wird dabei übernommen - unabhängig vom Pflegegrad. Sie werden während der Reha in einer Klinik untergebracht oder können sogar gemeinsam in dieselbe Einrichtung gehen. Für Berufstätige ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig, ansonsten übernimmt die Kosten die Krankenkasse.

Wichtig: Neben dem Reha-Antrag muss ein zusätzlicher Antrag auf Mitnahme der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Bei der Rentenversicherung ist das Vordruck G0111.

Wichtiges während der Reha

Jeder Patient sollte sich ein Ziel setzen und es mit dem Arzt in der Reha und den Therapeuten besprechen. Das gilt auch, wenn etwas stört. Im schlimmsten Fall kann eine Reha auch abgebrochen werden. Aber Achtung: Erhält man Krankengeld, kann das Krankengeld gestrichen werden. Hat die Rentenversicherung zur Reha aufgefordert, um eine Erwerbsminderungsrente zu vermeiden, kann diese Rente gestrichen oder gar nicht erst bewilligt werden.

Widerspruch gegen Reha-Bericht?

Am Ende einer Reha erstellen die Verantwortlichen nach Gesprächen, Behandlungen und Aktivitäten den Entlassungsbericht. Nicht selten sorgt dieser Bericht bei Betroffenen für Verwunderung – manche Aussagen erscheinen unzutreffend oder unvollständig. Doch kann man gegen den Inhalt des Entlassungsberichts Widerspruch einlegen? Die Antwort erfahren Sie in diesem Video.

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