Kategorie Hilfsmittel

Wie komme ich zu einem höherwertigen Hörgerät?

In Schleswig-Holstein erhalten immer mehr Menschen Hörhilfen. Viele Krankenkassen bewilligen zunächst aber nur den Festbetrag – was aber keine Obergrenze ist. Bei medizinischer Notwendigkeit besteht Anspruch auf mehr.

Wer freiwillig auf die Anprobe eines aufzahlungsfreien Gerätes verzichtet, verwirkt eine Kostenübernahme über den Festbetrag hinaus. © Canva Bilddatenbank

Reicht ein Standardgerät medizinisch nicht aus, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine höherwertige Versorgung, die ebenfalls von der Krankenkasse zu übernehmen ist.

Hörgerät: Wichtiges Urteil

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf ein Hörgerät nach dem Sachleistungsprinzip. Der häufig genannte Festbetrag von rund 700 bis 740 Euro pro Ohr (inklusive Pauschalen für Ohrstücke und Zubehör) deckt lediglich eine Grundversorgung ab. Maßgeblich ist jedoch die Hilfsmittel-Richtlinie: Sie verpflichtet die Krankenkassen zu einem umfassenden Behindertenausgleich. Das Hörgerät muss nach dem aktuellen Stand der Medizintechnik eine möglichst weitgehende Angleichung an das Hörvermögen gesunder Menschen ermöglichen – vorausgesetzt, es besteht ein wesentlicher Gebrauchsvorteil im Alltag, etwa beim Sprachverstehen in geräuschvoller Umgebung.

Diese Frage beschäftigt seit Jahren auch die Gerichte. Das Bundessozialgericht hat 2025 die Anforderungen an diesen Gebrauchsvorteil konkretisiert und abgesenkt: Bereits ein messbarer Hörzugewinn von 5 Prozentpunkten, etwa im Sprachtest bei Nutz- und Störschall, kann ausreichen, wenn sich daraus ein spürbarer Alltagsvorteil ergibt. Objektive Messverfahren wie der Freiburger Einsilbertest spielen dabei eine wichtige Rolle, sind jedoch nicht das alleinige Kriterium.

Der Weg zur höherwertigen Hörgeräteversorgung

Der Beschaffungsweg ist klar vorgegeben. Am Anfang steht eine Verordnung aus einer Praxis für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO). Anschließend erfolgt eine Testphase beim Hörgeräteakustiker mit mehreren Geräten. Genau hier liegt ein entscheidender Punkt: Die Versorgung darf nicht vorschnell auf ein einzelnes Gerät festgelegt werden.

Begleitend zur technischen Anpassung ist eine systematische Dokumentation des Höralltags sinnvoll. In einem Hörtagebuch kann festgehalten werden, wie sich unterschiedliche Geräte in Gesprächen, bei Hintergrundlärm, beim Telefonieren oder im Straßenverkehr bewähren. Diese Aufzeichnungen können später belegen, warum ein höherwertiges Hörgerät den besseren Ausgleich der Hörminderung bietet.

Nach Abschluss der Testphase geht's wieder zum HNO-Arzt, von dem man die Zweckmäßigkeit des ausgewählten Hörgeräts bescheinigen lassen sollte. Die Bescheinigung muss überzeugend darlegen, dass kein Hörgerät zum Festbetrag für den Ausgleich der individuellen Hörschädigung ausreicht. Der Hörgeräteakustiker erstellt dann einen detaillierte Kostenvoranschlag für das ausgewählte Hörgerät. Dieser wird zusammen mit der Verordnung, der Zweckmäßigkeitsbescheinigung und dem Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht.

Bewilligt die Krankenkasse zunächst nur den Festbetrag und verweist auf einen anderen Leistungsträger – häufig die Deutsche Rentenversicherung – ist dies nicht zwingend hinzunehmen. Gegen einen solchen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden, mit dem Ziel, die höherwertige Versorgung direkt von der Krankenkasse zu erhalten. Auch eine Selbstbeschaffung ist rechtlich möglich, allerdings nur nach Einhaltung des korrekten Verfahrens und mit dem Risiko, dass Kosten im Streitfall nicht vollständig erstattet werden.

Warum gutes Hören mehr ist als Komfort

Nachlassende Hörkraft macht sich oft schleichend bemerkbar. Anfangs sind hohe Frequenzen betroffen, später wird das Sprachverstehen insgesamt schwieriger – besonders bei Umgebungsgeräuschen. Hörhilfen übernehmen daher eine zentrale Funktion für das soziale Miteinander, die Orientierung im Alltag und die Sicherheit im Straßenverkehr. Studien deuten zudem darauf hin, dass unbehandelte Schwerhörigkeit langfristig mit einem Abbau geistiger Leistungsfähigkeit einhergehen kann.

Ebenso wichtig bleibt der Schutz des Gehörs. Empfehlungen, unter anderem von der AOK Nordwest, raten zu konsequentem Gehörschutz bei beruflichem und privatem Lärm, zu moderater Lautstärke bei Musik und Kopfhörern sowie zu Ohrstöpseln bei Konzerten oder handwerklichen Tätigkeiten.