Kategorie Pflege im Heim

Wohngeld auch im Pflegeheim

Von: Annette Liebmann

Menschen, die in einem Pflegeheim leben, können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Wohngeld haben. Wichtig ist, dass sie keine anderen Sozialleistungen beziehen und ihre Einkünfte offenlegen.

Um die Wohngeld-Anträge kümmern sich die örtlichen Behörden wie Landratsamt oder Stadtverwaltung. © imago/Hanno Bode

Antrag auf Wohngeld zeitnah stellen

Die Pflegeheimkosten steigen weiter. Immer mehr Pflegebedürftige haben große Probleme, das Geld für ihre Versorgung aufzubringen. Weitgehend unbekannt ist, dass auch Heimbewohnerinnen und -bewohner Anspruch auf Wohngeld haben. Bei finanziellen Schwierigkeiten empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah zu stellen, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. 

Wer Wohngeld beantragen will, darf keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Hilfe zur Pflege beziehen, da in diesen Leistungen die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten sind. Außerdem darf das Jahreseinkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Bei einer anerkannten Schwerbehinderung ist der jährliche Freibetrag zu berücksichtigen. Die Vermögensgrenze, bis zu der die Leistung bewilligt wird, liegt bei 60.000 Euro.

Was fürs Pflege-Wohngeld benötigt wird

Der Wohnkosten-Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen der oder des Antragstellenden sowie nach der Höhe der Miete für das Zimmer im Pflegeheim. Die für das Wohngeld relevanten Kosten sind regional sehr unterschiedlich. Beim Pflege-Wohngeld wird immer der regional höchste Wert herangezogen. Wohngeld wird bei der zuständigen Behörde vor Ort beantragt. In manchen Bundesländern gibt es einen eigenen „Wohngeldantrag für Heimbewohner“. In diesem Formular bestätigt die Heimleitung die Angaben zum Wohnraum.

Daneben sind weitere Unterlagen erforderlich, wie etwa ein Auszug aus dem Heimvertrag, aktuelle Rentenbescheide, Vermögensnachweise (beispielsweise Kaufverträge), Kontoauszüge, Schwerbehindertenausweis und Nachweise über sonstige Einnahmen. Bevollmächtigte, die einen Antrag für eine Angehörige stellen, legen eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht bei.

Wohngeld berechnen

Wer wissen möchte, ob Anspruch auf Wohngeld besteht, kann sich das vom Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums ausrechnen lassen: Externer Link:www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner

Der Sozialverband VdK darf in dieser Angelegenheit leider nicht beraten.