

Wir sind Viele
Schnelle juristische Hilfe, sozialpolitisches Sprachrohr, vielfältiges Verbandsleben: Es gibt gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK Nord.
Gut beraten und vertreten mit dem VdK Nord
Beim VdK Nord unterstützen Sie von Anfang an Externer Link:erfahrene Juristen in allen Bereichen des Sozialrechts gegenüber den Leistungsträgern, Behörden und vor den Sozialgerichten - ohne Wartezeiten. Wir sind sofort für Sie da!
Genauso leidenschaftlich setzen wir uns Externer Link:sozialpolitisch für die Interessen der Mitglieder ein. Der VdK Nord ist zwar parteipolitisch neutral, aber nicht unpolitisch.


VdK-Mitgliedsbeitrag absetzen
Der Sozialverband VdK ist gemeinnützig. Ihr Mitgliedsbeitrag ist daher steuerlich absetzbar. Das Finanzamt erkennt in der Regel Mitgliedsbeiträge bis zu einer Höhe von 300 Euro im Jahr an. Eintrag in der Steuererklärung: Anlage Sonderausgaben, Ziffer 5. Das gilt auch für Spenden. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird keine Zuwendungsbestätigung gebraucht, es genügt der Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg.
Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe (SGB XII) erhält, kann den VdK-Beitrag unter Umständen erstattet bekommen. Der Beitrag wird dann bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt. So geht’s: Nach Zahlung des Beitrags stellt man einen formlosen, unterschriebenen Antrag beim Jobcenter (Bürgergeld) oder beim Sozialamt (Sozialhilfe). Zahlungsnachweis ist erforderlich. Wichtig: Der Beitrag muss zunächst selbst gezahlt werden. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall. Das Bundesverwaltungsgericht hat Mitgliedsbeiträge zu Sozialverbänden bereits als notwendige Ausgaben anerkannt.
