Die wichtigsten Infos zur Aktivrente
Die Aktivrente ist beschlossene Sache: Nach dem Bundeskabinett im Herbst stimmten im Dezember auch Bundestag und Bundesrat zu. Was ist die Aktivrente, wer ist betroffen, seit wann gilt sie – und was sagt der VdK dazu?

Seit wann gibt es die Aktivrente?
Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie wurde nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist zum 1.1.2026 in Kraft getreten.
Was ist die Aktivrente und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Die Aktivrente ist eine steuerliche Förderung für Rentnerinnen und Rentner, die trotz erreichtem Rentenalter weiterarbeiten möchten. Sie soll Anreize schaffen, auch nach dem Eintritt in die gesetzliche Rente freiwillig aktiv im Berufsleben zu bleiben – und unter anderem so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Bis zu 2.000 Euro im Monat aus dem dadurch erzielten Erwerbseinkommen können dann steuerfrei bleiben.
Es gibt aber Voraussetzungen und Bedingungen:
- Zwar ist das Einkommen bis zur Obergrenze lohnsteuerbefreit, aber Sozialabgaben (zum Beispiel zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung) können dafür weiterhin anfallen.
- Das gesetzliche Renteneintrittsalter muss erreicht sein, um die Aktivrente nutzen zu können. Das bedeutet auch, dass Menschen, die eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen beziehen (z.B. “Rente mit 63”) die Vorteile der Aktivrente nicht in Anspruch nehmen können, solange das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht ist.
- Selbstständige, Freiberufler und Beamte können nach jetzigem Stand nicht profitieren: Die Steuervorteile gelten nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs, also bei klassischen Anstellungen.
- Einkommen, das über 2.000 Euro pro Monat hinaus erzielt wird, muss normal versteuert werden.
- Die normale Rente wird weiterhin voll ausgezahlt und regulär versteuert.
VdK-Expertentipps zur Aktivrente
Es kann sich bei der Aktivrente lohnen, aktiv auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten. „Dann zahlt man zwar 9,3 Prozent Beitrag im Monat, erhöht im Jahr darauf aber die eigene Rente“
, so Michael Popp, Referent für Alterssicherung beim Sozialverband VdK Deutschland.
Wer nur eine Teilrente bezieht und dafür auf einen kleinen Teil der Rente verzichtet – hier reichen schon 0,01 Prozent –, kann zudem den Krankengeldbezug sicherstellen. Dann wird zudem der normale Krankenversicherungsbeitrag fällig und man wird rentenbeitragspflichtig.
Auch ein genauer Blick auf die persönliche Steuerlast ist ratsam. Michael Popp erklärt, dass bei einem höheren Erwerbseinkommen der steuerliche Grundfreibetrag von 12.348 Euro bereits durch den Arbeitslohn ausgeschöpft werden kann. Dieser kann dann nicht mehr bei der Rente geltend gemacht werden. Betroffene sollten deshalb rund ein Viertel der Rente fürs Finanzamt zurücklegen.

Bevor man sich für eine Aktivrente entscheidet, sollte man sich unbedingt beraten lassen, empfiehlt Michael Popp. Dabei sollten Rentenbeginn, Beschäftigungsmodell und Sozialversicherung berücksichtigt werden. Fragen zum Rentenrecht beantwortet die Externer Link:Deutsche Rentenversicherung und zum Steuerrecht die Finanzämter und Lohnsteuerhilfevereine. Die Rechtsberatungsstellen des VdK beraten nicht explizit zur Aktivrente.
Warum hat der VdK die Aktivrente kritisiert?
Der Sozialverband VdK hatte die Pläne der Bundesregierung zur Aktivrente für Externer Link:arbeitende Rentnerinnen und Rentner kritisiert. Für gesunde ältere Menschen in wenig belastenden Berufen, aber auch für diejenigen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter als Taxifahrer, Krankenpflegerinnen oder Reinigungskräfte arbeiten müssen oder wollen, bringt die Aktivrente eine willkommene steuerliche Entlastung.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Die Mehrheit der älteren Menschen, die im Ruhestand weiterarbeiten, werden von der Aktivrente nicht profitieren. Sie sind entweder selbstständig tätig oder machen dies als Minijob.“
Dieser steuerliche Anreiz für ältere Erwerbstätige steht nicht nur in einem großen Widerspruch zur aktuellen Welle von Entlassungen in großen Unternehmen, die vor allem Ältere trifft.
Auch Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit, der Pflege von Angehörigen oder körperlich schwerer Arbeit nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, werden von den geplanten Maßnahmen der Koalition nicht erreicht. Bentele kritisiert hierbei, dass „sie bei den Aktivrente-Plänen schlicht vergessen und vernachlässigt werden. Auch die Rentnerinnen und Rentner, die mit Minijobs ihre kleinen Renten aufbessern wollen, werden von den Steuervergünstigungen nicht profitieren.“
Im Rentenzugangsjahr 2023 mussten 15 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner aus gesundheitlichen Gründen in eine Externer Link:Erwerbsminderungsrente gehen sowie sechs Prozent in die Externer Link:Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Insgesamt gingen 36 Prozent mit Abschlägen in Rente.
Hohe Mindereinnahmen bei Steuern befürchtet
Die Aktivrente hat auch noch weitgehende Folgen für die Steuereinnahmen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung (DIW Berlin) geht davon aus, dass die Aktivrente rund 770 Millionen Euro Mindereinnahmen pro Jahr verursachen wird.
Was fordert der VdK?
VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert: „Warum diskutieren wir denn nicht über einen höheren Grundfreibetrag für alle Beschäftigten, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten?
Wenn die Bundesregierung ein gesundes Arbeiten bis und über die Regelaltersgrenze hinaus fördern will, müssen zuerst die Arbeitgeber verpflichtet werden, altersgerechte Arbeitsplätze und flexible Arbeitszeitmodelle zu schaffen und in die Weiterbildung von Älteren zu investieren.
An der Regelaltersgrenze darf nicht gerüttelt werden. Sie schützt alle, die nach einem langen und arbeitsreichen Erwerbsleben nicht mehr arbeiten wollen und können.“

