Neue Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge jetzt Kassenleistung
Wer in Schleswig-Holstein sein Säugling bzw. Kleinkind gegen Meningokokken B impfen lassen möchte, muss dafür nicht länger in Vorkasse gehen. Die Krankenkassen bezahlen diese Leistung jetzt nach dem Sachleistungsprinzip.
Gute Nachrichten für Eltern in Schleswig-Holstein, die ihre Säuglinge und Kleinkinder gegen Meningokokken B impfen lassen möchten: Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Leistung jetzt nach dem Sachleistungsprinzip, heißt es von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH). Eltern müssen nicht länger in Vorkasse gehen.
Die Impfung gegen Meningokokken B war Anfang 2024 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und Ende Mai vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu in die Impfrichtlinie aufgenommen worden. Seitdem sind die Krankenkassen verpflichtet, die Impfung zu bezahlen. Da sich die Vertragspartner in Schleswig-Holstein nicht auf eine Vergütungshöhe für die Impfung einigen konnten, mussten Eltern den Impfstoff und das Impfhonorar bisher aus eigener Tasche vorstrecken und konnten sich das Geld dann von der Krankenkasse zurückholen. Das ist nun vom Tisch.
Meningokokken können schwere Erkrankungen wie eine bakterielle Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Blutvergiftung (Sepsis) verursachen. Allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten wird die Impfung gegen Meningokokken B empfohlen. Dabei sind drei Impfungen nötig, um einen ausreichenden Schutz zu erzielen. Die Impfserie soll möglichst frühzeitig begonnen und im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten verabreicht werden.