Pflegeauszeiten ab Juli einfacher nutzen
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es keinen einzelnen Betrag für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mehr. Beide Leistungen werden in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zusammengeführt.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – die Änderungen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diesen Betrag flexibel und je nach Bedarf einsetzen – entweder kombiniert oder für eine der beiden Leistungen. Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen entfallen, auch die Wartezeit von sechs Monaten für Verhinderungspflege wird abgeschafft. Außerdem sind künftig bis zu acht statt sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr möglich. Wichtig: Bereits in der ersten Jahreshälfte 2025 genutzte Leistungen werden auf das neue Jahresbudget angerechnet.
Trotz der finanziellen Änderungen, die das Entlastungsbudget mit sich bringt, beantragen Pflegebedürftige ab 1. Juli weiterhin Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Dies muss allerdings nicht vorab geschehen. Die Kosten können auch nach Inanspruchnahme der Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
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Wie funktioniert Kurzzeitpflege?
Wenn Pflegepersonen über einen längeren Zeitraum ausfallen, kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Sie bietet Entlastung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Dauer ist auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt. In dieser Zeit wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Unterkunft und Verpflegung müssen weiterhin selbst bezahlt werden.
Kurzzeitpflege wird in der Regel von stationären Pflegeeinrichtungen angeboten. In Schleswig-Holstein gibt es seit Sommer 2023 im Kreis Nordfriesland eine erste spezialisierte Kurzzeitpflegeeinrichtung. Vorteil: Die Plätze stehen dauerhaft für die Kurzzeitpflege zur Verfügung und bieten pflegenden Angehörigen ein verlässliches Angebot. Eine weitere solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung soll in Flensburg entstehen.
Ob eingestreuter oder solitärer Platz: Wichtig ist in jedem Fall, frühzeitig direkt bei den Anbietern nachzufragen.
Wie funktioniert Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege greift, wenn pflegende Angehörige kurzfristige Auszeiten brauchen – sei es aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen. Die Pflegebedürftigen bleiben in ihrer gewohnten Umgebung und werden dort weiter versorgt. Neu ist: Die bislang notwendige Vorpflegezeit entfällt vollständig. Die Verhinderungspflege kann entweder stundenweise über das ganze Jahr hinweg oder tageweise für bis zu acht Wochen genutzt werden. Auch hier wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt.
Die Betreuung kann durch Bekannte, Nachbarn oder Ehrenamtliche erfolgen, ebenso wie durch professionelle Pflegekräfte. Wenn nahe Angehörige einspringen, wird möglicherweise ein geringerer Betrag von der Pflegekasse übernommen. Pflegekassen und Pflegeberatungsstellen geben hierzu individuell Auskunft.