Richtig auf Rente mit Schwerbehinderung vorbereiten
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Frühzeitig beraten lassen
Die Deutsche Rentenversicherung kann individuell berechnen, welcher Rentenbeginn am sinnvollsten ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Die Prüfung sorgt dafür, eine gute Entscheidung zu treffen.
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Möglichkeit freiwilliger Einzahlungen prüfen
Ab dem 50. Lebensjahr können freiwillige Beiträge geleistet werden, um spätere Abschläge etwas zu mindern. Diese Zahlungen sind steuerlich absetzbar und erhöhen dauerhaft die spätere Rente.
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Flexi- oder Teilrente als Übergang prüfen
Mit einer Flexi- oder Teilrente kann man bereits einen Teil der Rente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten, zum Beispiel auch in einem steuerfreien Minijob. Das reduziert Abschläge und sorgt gleichzeitig dafür, dass weiterhin Rentenpunkte gesammelt werden, zumindest wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
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Erwerbsminderung ansprechen
Prüfen sollte man auch, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen könnte. Wer schwerbehindert ist, ist zwar nicht automatisch erwerbsgemindert, es kann aber der Fall sein. Am besten die Ärztin bzw. den Arzt darauf ansprechen. Bei der Erwerbsminderungsrente können sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt werden, die die Rente erhöhen und unter Umständen zu einer finanziell günstigeren Lösung führen.
