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Wann kann ich in Rente gehen?
Wann kann ich in Rente gehen? Die Frage beschäftigt viele Menschen. Leider ist die Antwort darauf nicht einfach. Denn beim Datum für den Rentenbeginn spielen mehrere Faktoren eine Rolle - auch die Frage, ob man bereit ist, Abschläge in Kauf zu nehmen, um früher aus dem Arbeitsleben auszusteigen.

Wer auf die 60 zugeht oder schon älter ist, wird sich sicherlich schon einmal Gedanken gemacht haben, wann es mit der Altersrente losgehen könnte. Hier gibt es viele verschiedene Altersgrenzen, auch gestaffelt nach Jahrgang, und es gibt verschiedene Renteneinstiegsalter. Wann das genau der Fall ist, erklären wir in diesem Beitrag.
Warum ist die Rente ein so gefragtes Thema beim VdK?
Grundsätzlich ist jeder irgendwann mit der Rente konfrontiert – egal, ob man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann oder ob man in ein Alter kommt, wo es langsam in den Ruhestand geht. Das Rentenrecht betrifft jeden. Und das ist ein Grund dafür, dass dieses Thema beim Externer Link:VdK in der Beratung und Vertretung sehr stark nachgefragt wird.
Bei der Rentenberatung werden die VdK-Juristen sehr oft gefragt: Wann kann ich in Rente gehen, weil ich nicht mehr gesund genug bin zu arbeiten? Oder: Wann kann ich in Rente gehen, weil ich alt genug bin? Diese Fragen werden oft von der Frage begleitet: Wie hoch ist die Rente?
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Prüft der VdK auch meinen Rentenbescheid?
Mitglieder kommen oft schon mal mit der Rentenauskunft in die Externer Link:Beratung – also mit der Auskunft, die man ab einem bestimmten Alter regelmäßig erhält und in der steht, wie hoch eine bestimmte Rente wäre. Oft kommt in dem Zusammenhang die Frage: Stimmt meine Rentenauskunft überhaupt? Man schaut dann auf die Beträge und vor allem auf den Versicherungsverlauf, in dem alle Zeiten erfasst sind, die für die Rentenhöhe und auch für die Versicherungszeiten eine Rolle spielen. Wenn es im Versicherungsverlauf Lücken gibt, ist es ganz wichtig, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung zu beantragen. Hier muss man einfach nur die Zeiten, die nicht im Versicherungsverlauf stehen, die man aber zurückgelegt hat, nachmelden. Das geht jederzeit.
Rente gut, alles gut?
Wenn der Rentenbescheid im Briefkasten liegt, ist es wichtig, diesen zu prüfen. Stimmt etwas nicht, sind diese Schritte möglich:
1. Erster Schritt ist der Widerspruch beim zuständigen Rentenversicherungsträger - und zwar innerhalb eines Monats und schriftlich.
2. Dann wird der Bescheid von der Rentenversicherung noch einmal überprüft. Findet sie keinen Fehler, untersucht ein Widerspruchsausschuss die Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und verfasst am Ende den Widerspruchsbescheid.
3. Sind Betroffene mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, können sie binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Sowohl Widerspruch als auch Klage sind kostenfrei.
Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel danach, ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wie viele Jahre Versicherungszeiten gesammelt wurden und welcher Jahrgang man ist. Ein Beispiel: Für den Jahrgang 1964 kann man regulär mit 67 Jahren in Altersrente gehen. Wer 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann abschlagsfrei schon mit 65 Jahren gehen. Wer schwerbehindert ist und 35 Jahre Versicherungszeiten erfüllt hat, der kann mit 62 mit maximalem Abschlag in Rente gehen.
Wann genau gibt es Abschläge auf die Rente?
Abschläge gibt es zum Beispiel bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die kann man einerseits schon früher als die reguläre Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen oder dann noch einmal bis zu drei Jahre früher, aber dafür mit Abschlägen. Beispiel: Wer Jahrgang 1964 und schwerbehindert ist, 35 Versicherungsjahre zurückgelegt hat und nicht mit 67 gehen will, sondern schon mit 62 Jahren, bei dem wäre der Abschlag dann 10,8 Prozent, also quasi 0,3 Prozent für jeden Monat. Das würde für drei Jahre berechnet werden, weil das Rentenalter für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen regulär bei 65 Jahren liegt und nicht bei 67.
Wann ist es sinnvoll, trotz Abschlägen in Rente zu gehen?
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Es ist immer eine komplett individuelle Entscheidung. Kann ich aus gesundheitlichen Gründen noch länger arbeiten? Oder will ich vielleicht noch länger arbeiten? Oder will ich die Rente schon beziehen? Jeder Fall ist anders und man braucht immer eine individuelle Beratung um zu sagen, was für einen konkret das Beste ist.
Darf ich trotz Rente weiterarbeiten?
Man kann arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen. Wer eine Altersrente bezieht, kann sogar unbegrenzt hinzuverdienen. Die Arbeit ist dann zwar steuerpflichtig und die Rente natürlich auch, aber es führt nicht dazu, dass die Rente gekürzt wird, weil man zu viel Einkommen hat. Theoretisch kann man also Vollzeit weiterarbeiten und trotzdem die volle Altersrente beziehen.
Kann ich auch mit Erwerbsminderungsrente arbeiten?
Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es hohe Hinzuverdienstgrenzen. Die sind stufenweise immer mehr angehoben worden. Theoretisch kann die Rente oberhalb dieser Hinzuverdienstgrenze gekürzt werden, wenn der Verdienst darüber liegt. Dann wird die Kürzung um 40 Prozent vorgenommen, nicht um 100 Prozent. Das heißt: Unterm Strich bleibt dann immer noch mehr übrig. Aber bei der Erwerbsminderungsrente stellt sich natürlich oft die Frage: Geht das überhaupt, weil Erwerbsminderungsrente bekommt man aus gesundheitlichen Gründen? Man hat da oft das zusätzliche Problem, dass man natürlich bei der vollen Erwerbsminderungsrente, bei der das tägliche Leistungsvermögen unter drei Stunden liegt, auch nicht die drei Stunden pro Tag erreichen darf, weil sonst die Erwerbsminderungsrente aus diesem Grund wegfällt.
Wie viel Krankenversicherungsbeitrag muss ein Rentner zahlen?
Wer in der Krankenversicherung der Rentner drin ist, also wer bestimmte Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt, der kann direkt über den Rentenbezug gesetzlich krankenversichert sein. Neben dem Rentenbezug zählen zum Beispiel auch noch Einkommen, die man aus Arbeit oder aus selbstständiger Tätigkeit bezieht. Auch für diese müssen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dasselbe gilt für Betriebsrenten.
Wer hat Anspruch auf Grundrente?
Anspruch auf Grundrente haben klassischerweise diejenigen, die lange gearbeitet, aber in dieser Zeit wenig verdient haben. Das soll den Fall vermeiden, deswegen mit Grundsicherung aufstocken zu müssen, weil die Rente zu gering ist – das war das Vorhaben des Gesetzgebers. Allerdings müssen viele trotz Grundrentenzuschlags immer noch weiter die Grundsicherung beantragen. Dieses Problem ist also geblieben. Es schaut dann so aus: Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt hat, kann theoretisch eine Aufstockung bekommen – den sogenannten Grundrentenzuschlag. Aber die Berechnung ist sehr kompliziert und leider wird auch Einkommen angerechnet, das man hat. Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch geprüft und gezahlt von der Deutschen Rentenversicherung.
Wie hilft der VdK in Fragen der Rente?
Bei Fragen zur Rentenauskunft oder zum Zeitpunkt des Renteneintrittsalters können sich Mitglieder an ihre zuständige Externer Link:VdK-Beratungsgeschäftsstelle wenden. Wenn es Unstimmigkeiten gibt oder ein fehlerhafter Bescheid vorliegt, übernehmen die Sozialrechtsreferenten auch die Vertretung vor der Deutschen Rentenversicherung oder vor Gericht.