Das soll sich beim Wohngeld 2027 ändern
Für mehr als 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein ist das Wohngeld eine wichtige Unterstützung bei den Wohnkosten. Doch 2027 drohen drastische Einschnitte.

Derzeit erhalten Wohngeldhaushalte im Durchschnitt rund 370 Euro im Monat. Genau hier setzt eine Neuordnung an – und zwar mit mehreren Hebeln gleichzeitig. Erwartet wird, dass die Pläne im November/Dezember im Bundestag verabschiedet werden.
Geplante Erhöhung beim Wohngeld fällt aus
Eigentlich wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung von Mieten und Lebenshaltungskosten angepasst. Nach der Erhöhung um durchschnittlich 15 Prozent zum Jahresbeginn 2025 wäre die nächste Anpassung 2027 fällig. Diese soll nun ausbleiben. Für die Haushalte bedeutet das: Steigen Mieten und andere Kosten weiter, verliert der Zuschuss zunehmend an Wert.
Heizungskomponente wird halbiert
Auch bei der Heizkostenkomponente ist eine Kürzung vorgesehen. Sie wurde 2023 eingeführt und berücksichtigt seitdem einen pauschalen Betrag – im Schnitt 1,20 Euro mehr pro Quadratmeter – für die gestiegenen Heizkosten. Dieser soll 2027 halbiert werden. Bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung würde dadurch die berücksichtigte Summe um gut 40 Euro im Monat sinken. Gerade für Haushalte mit knappem Einkommen kann sich das deutlich bemerkbar machen.
Wohngeldformel ändert sich
Noch weitreichender ist die geplante Änderung der Wohngeldformel. Dadurch könnte die Zahl der Haushalte sinken, die überhaupt noch einen Anspruch haben. Besonders betroffen sind Menschen, deren Einkommen knapp an der bisherigen Grenze liegt. Wer bislang nur einen vergleichsweise kleinen Wohngeldbetrag erhält, könnte künftig keinen Anspruch mehr haben. Auch für diejenigen, die weiterhin Wohngeld bekommen, müssen früher oder später mit niedrigeren Zahlungen rechnen.
Wohngeldrechner
Wer aktuell anspruchsberechtigt ist, lässt sich leicht mit dem offiziellen Externer Link:Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums prüfen.
Bestehende Bescheide bleiben zunächst bestehen
Die Änderungen gelten nicht automatisch für laufende Bewilligungen. Bestehende Wohngeldbescheide behalten bis zum Ende ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit. Diese beträgt meist zwölf Monate, kann in bestimmten Fällen aber auch länger sein. Erst bei einem neuen Antrag oder einer Weiterbewilligung werden die geplanten Änderungen relevant.
Neben den Kürzungen sind auch Vereinfachungen vorgesehen. Unter anderem sollen Nachweise für eine Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit leichter berücksichtigt werden können. Bei getrenntlebenden Eltern mit wechselnder Betreuung ihrer Kinder soll der Prüfaufwand sinken.
Was der VdK zur Neuordnung beim Wohngeld meint
Der VdK bewertet die Reformpläne kritisch. Besonders problematisch sei, dass Menschen mit ohnehin knappem Einkommen einen wichtigen Teil ihrer Unterstützung verlieren könnten. Mehr als die Hälfte der Wohngeldhaushalte sind Senioren mit kleinen Renten, 44 Prozent sind Familien – darunter viele Alleinerziehende. Für zahlreiche Haushalte sei Wohngeld keine zusätzliche Leistung, sondern entscheidend dafür, die eigene Wohnung bezahlen zu können. Beim VdK gingen bereits zahlreiche Rückmeldungen von Mitgliedern ein, die sich wegen ihrer Wohnkosten Sorgen machten.
Aus Sicht des VdK verschärft die geplante Reform die Situation zusätzlich: Steigende Mieten, hohe Wohnkosten und fehlender bezahlbarer Wohnraum lassen sich nicht durch geringere staatliche Unterstützung auffangen. Besonders kritisch sei, dass laut Gesetzentwurf infolge der Änderungen hunderttausende Menschen in die Grundsicherung wechseln könnten. Damit würden Kosten lediglich von einer staatlichen Leistung auf eine andere verlagert – zulasten der Menschen, die ohnehin besonders wenig finanziellen Spielraum haben.