Unsere Positionen
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Gesundheitsversorgung vor Ort sichern
Die Krankenhausreform muss eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung sichern – von Fachkliniken über kommunale Medizinische Versorgungszentren bis hin zur hausärztlichen Versorgung.
Gesundheitsversorgung darf nicht am Wohnort scheitern. Die Krankenhausreform muss genutzt werden, um stationäre und ambulante Versorgung besser zu verzahnen und insbesondere im ländlichen Raum sowie auf den Inseln eine verlässliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Das bedeutet nicht, dass jede spezialisierte Behandlung überall angeboten werden muss. Vielmehr braucht es abgestimmte Versorgungspfade: Diagnostik und spezialisierte Behandlungen können in Fachkliniken erfolgen, während die weitere Versorgung möglichst wohnortnah durch Haus- und Facharztpraxen oder kommunale Medizinische Versorgungszentren – bei Bedarf ergänzt durch Telemedizin – sichergestellt wird. Notwendige Fahrt- und Transportkosten zu spezialisierten Angeboten müssen übernommen werden. Telemedizin kann die Versorgung ergänzen, muss sich aber an den individuellen Möglichkeiten der Patientinnen und Patienten sowie am konkreten Krankheitsverlauf orientieren.
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Landesweite Gesundheitsstrategie entwickeln
Schleswig-Holstein braucht eine verbindliche Landesgesundheitsstrategie, die Gesundheitsversorgung ganzheitlich denkt.
Gesundheit entsteht nicht allein im Krankenhaus. Krankenhäuser, Haus- und Facharztpraxen, Therapeutinnen und Therapeuten, Präventionsangebote, Rehabilitation, Sportvereine und weitere Akteure müssen stärker vernetzt werden. Nur so kann eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung langfristig gesichert werden. Im Rahmen dieser Strategie muss Schleswig-Holstein seine eigenen gesetzgeberischen Spielräume konsequent ausschöpfen. Wo bundesrechtliche Regelungen der Sozialversicherung nach Art. 74 Abs. 32 1 Nr. 12 GG einer bedarfsgerechten Versorgung entgegenstehen, muss sich das Land über den Bundesrat für deren Weiterentwicklung einsetzen.
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Geschlechtersensible Medizin stärken
Geschlechtersensible Medizin muss verbindlicher Bestandteil von Forschung, Ausbildung und Gesundheitsversorgung werden.
Frauen und Männer unterscheiden sich in Symptomen, Krankheitsverläufen und der Wirkung von Medikamenten. Dennoch orientieren sich Forschung und Versorgung häufig am männlichen Standard. Geschlechtersensible Medizin verbessert Diagnostik, Therapie und Patientensicherheit und muss deshalb konsequent ausgebaut werden.
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Neurodivergenz besser versorgen
Neurodivergenz im Kindes- und Erwachsenenalter muss stärker anerkannt sowie Diagnostik- und Therapieangebote bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Viele Betroffene erhalten erst spät oder gar keine Diagnose. Lange Wartezeiten und fehlende Therapieangebote erschweren die gesellschaftliche Teilhabe und führen häufig zu unnötigen gesundheitlichen Belastungen. Schleswig-Holstein muss den Ausbau spezialisierter Diagnostik- und Versorgungsangebote vorantreiben.
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Schmerzversorgung ausbauen
Die Versorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen muss deutlich verbessert werden.
Betroffene warten häufig viele Monate auf einen Termin in einer spezialisierten Schmerzambulanz. Diese langen Wartezeiten verschlechtern die gesundheitliche Situation, erhöhen das Risiko einer Chronifizierung und schränken die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich ein. Schmerztherapie muss deshalb als fester Bestandteil der Gesundheitsplanung berücksichtigt werden.



