Unsere Positionen
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Selbstbestimmte Mobilität ermöglichen
Leistungen zur Mobilität im Rahmen der Eingliederungshilfe müssen sich am individuellen Teilhabebedarf orientieren.
Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Wo öffentliche Verkehrsmittel oder andere Mobilitätsangebote keine gleichwertige Alternative darstellen, muss die individuelle Mobilität sichergestellt werden. Ob ein Kraftfahrzeug täglich oder nur regelmäßig benötigt wird, darf dabei nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist, dass Menschen mit Behinderung ihre Arbeitsstelle erreichen, Arzttermine wahrnehmen, ehrenamtlich tätig sein oder am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können.
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Inklusive Bildung verwirklichen
Schleswig-Holstein braucht ein inklusives Schulsystem, das den individuellen Förderbedarf jedes Kindes in den Mittelpunkt stellt.
Das bestehende Schulsystem entspricht in weiten Teilen noch traditionellen Strukturen und bleibt hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an ein inklusives Bildungssystem zurück. Der VdK Nord fordert daher, das heutige Schulsystem und seine Strukturen grundlegend zu hinterfragen und konsequent an den Zielen einer inklusiven Bildung auszurichten. Dies beinhaltet vor allem eine barrierefreie Ausstattung und Zugänglichkeit der Schulen sowie ausreichend sonderpädagogisch ausgebildetes Personal. Schulbegleitung muss sich konsequent am individuellen Unterstützungsbedarf des einzelnen Kindes orientieren. Damit inklusive Bildung nicht an organisatorischen oder finanziellen Schnittstellen scheitert, sondern effektiv gelingt, sind klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Eingliederungshilfe unabdingbar. Die Projekte, die den Übergang von Schule zu Beruf unterstützen, sollen wieder ausgebaut und systematisch verstetigt werden.
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Fristen bei GdB-Anträgen wahren
Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht muss innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen.
Nach § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) soll über einen Antrag grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. In der Praxis werden diese Fristen jedoch häufig deutlich überschritten. Die Landesregierung muss die Versorgungsverwaltung personell und organisatorisch so ausstatten, dass gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfristen eingehalten werden. Der Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) ist Voraussetzung für zahlreiche Nachteilsausgleiche und Unterstützungsleistungen. Verzögerte Entscheidungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) führen dazu, dass Betroffene ihre Rechte oft über Monate hinweg nicht wahrnehmen können.
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Barrierefreiheit konsequent und umfassend umsetzen
Barrierefreiheit muss in Schleswig-Holstein konsequent baulich, kommunikativ und digital umgesetzt werden.
Das Land muss hierfür verbindliche Standards schaffen und deren Umsetzung im öffentlich zugänglichen Raum vorantreiben. Barrierefreiheit endet nicht an der Gebäudetür, sondern umfasst auch verständliche Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, barrierefreie digitale Angebote sowie inklusive Rahmenbedingungen, die allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie öffentlich zugängliche Räume und Angebote ebenso wie Maßnahmen, die Menschen mit Einschränkungen aller Art den gleichberechtigten Zugang zum gesellschaftlichen Leben ermöglich und erleichtern. Wer gestaltet, gestaltet für alle.
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Inklusive Verwaltung und Politik
Die Gemeindeordnung muss Kommunen verpflichten, einen Behindertenbeirat oder Behindertenbeauftragte einzurichten.
Bei der Besetzung sind die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zu beteiligen. Die Tätigkeit darf sich nicht auf konsultative Formate beschränken, sondern muss Mitwirkungsrechte nach § 47e GO umfassen. Gleichzeitig muss das Land den Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in der Landes- und Kommunalverwaltung weiter erhöhen und den Übergang von Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gezielt fördern. Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss daran geknüpft werden, dass Unternehmen ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen nachkommen. Inklusion gelingt nur, wenn Menschen mit Behinderung Entscheidungen mitgestalten und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. Als einer der größten Arbeitgeber trägt der öffentliche Dienst zudem eine besondere Verantwortung, Menschen mit Behinderung gleichberechtigte Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen.



