Die wichtigsten Änderungen im Juli 2026
Der Juli bringt einige wichtige Neuerungen mit sich– von höheren Renten bis zu Änderungen beim Bürgergeld und bei chronischer Erkrankung. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick.

Rentenerhöhung wird ausgezahlt
Zum 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Je nach Auszahlungszeitpunkt kommt das Plus entweder schon Ende Juni oder erst Ende Juli auf dem Konto an.
Eine wichtige Neuerung betrifft außerdem Minijobber: Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung ab Juli einmalig widerrufen und wieder Rentenansprüche aufbauen. Das kann sich besonders bei lückenhaften Versicherungszeiten lohnen. Bei einem 603-Euro-Minijob beträgt der Eigenanteil dafür lediglich 21,70 Euro im Monat.
Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Zum 1. Juli wird aus dem bisherigen Bürgergeld das Grundsicherungsgeld. Doch nicht nur der Name ändert sich – auch die Regeln werden deutlich verschärft. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss bereits beim ersten Pflichtverstoß mit einer Kürzung von 30 Prozent rechnen. Wer dreimal hintereinander ohne triftigen Grund Termine beim Jobcenter versäumt, kann seinen Leistungsanspruch sogar vollständig verlieren.
Auch beim Vermögen gelten künftig strengere Vorgaben. Die bisherige einjährige Schonfrist entfällt. Stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge zwischen 5.000 Euro (unter 30 Jahren) und 20.000 Euro (ab 51 Jahren). Selbst genutztes Wohneigentum bleibt weiterhin geschützt.
Für Eltern kleiner Kinder gibt es ebenfalls eine Änderung: Sie müssen künftig bereits ab dem 14. Lebensmonat des Kindes wieder eine Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme aufnehmen. Bisher galt diese Pflicht erst ab dem dritten Lebensjahr.
Der Regelsatz selbst bleibt auch unter dem neuen Namen im Jahr 2026 unverändert.
Entlastung für chronisch kranke Menschen
Ab dem 1. Juli gibt es Erleichterungen für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss künftig nicht mehr jedes Quartal persönlich in die Hausarztpraxis kommen. Möglich macht das eine neue Versorgungspauschale, die unnötige Arztbesuche vermeiden und sowohl Patienten als auch Praxen entlasten soll.
Der Sozialverband VdK begrüßt die Neuerung, betont aber zugleich, dass eine gute medizinische Versorgung nicht von wirtschaftlichen Anreizen abhängen darf. Außerdem fordert der Verband, die Möglichkeit von Wiederholungsverordnungen stärker zu nutzen. Dadurch könnten chronisch kranke Menschen ihre Medikamente einfacher und ohne zusätzliche Arztbesuche erhalten.