Kategorie Hinterbliebenenrente

Die wichtigsten Schritte zur Rente für Hinterbliebene

Nach dem Verlust des Partners soll die Hinterbliebenenrente verhindern, dass zum seelischen Leid finanzielle Sorgen hinzukommen. Die wichtigsten Fragen zur Witwen- oder Witwerrente.

Eine ältere Frau sitzt an einem Küchentisch, sie sieht besorgt und niedergeschlagen aus. Auf dem Tisch vor ihr liegt ein Brief, daneben ihre Lesebrille. Sie stützt den Kopf in die Hand.
Wenn Menschen ihren Partner verlieren, müssen sich die Trauernden in der neuen Situation zurechtfinden. Damit zum seelischen Leid nicht finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die Hinterbliebenenrente. © VdK

Wird die Witwen-/Witwerrente automatisch ausgezahlt?

Eine Witwen- oder Witwerrente muss beantragt werden. Bezog die verstorbene Person bereits eine Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat selbst wird die bislang gezahlte Rente weitergezahlt. Wurde noch keine Rente bezogen, beginnt die Witwen- oder Witwerrente bereits mit dem Todestag.

Wann muss der Antrag auf Witwen-/Witwerrente spätestens gestellt werden?

Der Antrag auf Hinterbliebenenrente muss nicht sofort gestellt werden. Dafür besteht eine Frist von bis zu zwölf Kalendermonaten nach dem Tod. Bis dahin werden Hinterbliebenenrenten rückwirkend gezahlt. Der elektronische Antrag (R 0500) kann unter Externer Link:www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 gestellt werden.

Was ist ein Sterbevierteljahr?

Als Sterbevierteljahr wird die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat bezeichnet. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in gleicher Höhe wie die Versichertenrente gezahlt. Einkommen wird während des Sterbevierteljahres nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.

Gibt es eine Vorschusszahlung auf die Witwen- oder Witwerrente?

Hat die verstorbene Person bereits Rente bezogen, kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragt werden. Das Formular ist beim Renten Service der Deutschen Post AG erhältlich. Häufig wird die Vorschusszahlung direkt durch das Bestattungsinstitut beantragt.