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Pflege, Inklusion, Gesundheit: Landesverbandskonferenz verabschiedet Positionspapier

Auf seiner Landesverbandskonferenz hat der VdK Nord sein Positionspapier zur Landtagswahl 2027 verabschiedet. Darin fordert der Verband konkrete Verbesserungen bei Pflege, Inklusion und Gesundheitsversorgung.

Zur Landesverbandskonferenz kamen Delegierte aus ganz Schleswig-Holstein in Rendsburg zusammen. © Jelowik

Am 18. April 2027 wird in Schleswig-Holstein ein neuer Landtag gewählt. Mit dem Positionspapier „Für ein soziales Schleswig-Holstein“ formuliert der Sozialverband VdK Nord zentrale Forderungen an die Landespolitik. Ziel ist es, soziale Gerechtigkeit auch in der kommenden Legislaturperiode in den Mittelpunkt zu stellen.

Zu den Forderungen des VdK Nord gehören unter anderem der Ausbau von Entlastungs- und Unterstützungsangeboten für Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, eine konsequente Ausrichtung der Schulen an den Zielen inklusiver Bildung sowie eine wohnortnahe und verlässliche Gesundheitsversorgung.

VdK-Positionspapier „Für ein soziales Schleswig-Holstein“

Pflegende Angehörige müssen stärker entlastet und unterstützt werden – mit Fokus auf junge Pflegende, pflegende Erwerbstätige und Eltern pflegebedürftiger Kinder.

Pflegende Angehörige tragen den größten Teil der Versorgung und sichern damit die Funktionsfähigkeit des Pflegesystems. Gleichzeitig geraten viele durch die fehlende Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf an ihre Belastungsgrenzen. Schleswig-Holstein muss deshalb Beratungs-, Entlastungs- und Unterstützungsangebote ausbauen und sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Rentenansprüche pflegender Angehöriger nicht weiter geschwächt, sondern gestärkt werden und Pflege weder zu Altersarmut noch zu finanzieller Benachteiligung führt. Zudem müssen die bislang von Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen vom Land übernommen werden, um pflegebedingter Armut wirksam entgegenzuwirken.

Präventive Hausbesuche müssen verbindlich im Sozialgesetzbuch verankert und das betriebliche Gesundheitsmanagement mit Blick auf den demografischen Wandel weiter gestärkt werden. 

Pflege beginnt nicht erst mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit. Frühzeitige Beratung und Externer Link:Prävention helfen dabei, Selbstständigkeit zu erhalten und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Gleichzeitig muss Externer Link:Gesundheitsförderung bereits im Erwerbsleben ansetzen, damit Menschen gesund älter werden und möglichst lange selbstbestimmt leben können.

Die Pflege muss wohnortnah organisiert werden, wofür eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur sowie der Ausbau quartiersbezogener Versorgungsstrukturen einschließlich Pflegestützpunkte erforderlich sind. 

Menschen möchten auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in ihrem vertrauten Lebensumfeld bleiben. Dazu gehört nicht nur die eigene Häuslichkeit, sondern auch die Nähe zu Familie, Freundeskreis und sozialen Netzwerken. Dafür braucht es wohnortnahe Pflegeangebote, kurze Wege und eine verlässliche Pflegeinfrastruktur. Der Ausbau wohnortnaher Kurzzeitpflegeplätze sowie ambulanter und teilstationärer Pflegeangebote muss deshalb konsequent vorangetrieben werden. Fehlende Unterstützungsangebote dürfen nicht dazu führen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf notwendige Hilfe verzichten oder ihr gewohntes Umfeld verlassen müssen. Auch nachbarschaftliche Unterstützung muss einfacher ermöglicht und gestärkt werden. Der Entlastungsbetrag sollte unbürokratisch für Hilfeleistungen aus der Nachbarschaft – etwa bei Einkäufen, im Haushalt oder zur sozialen Begleitung – genutzt werden können. Der verpflichtende Qualifizierungskurs für anerkannte Nachbarschaftshilfen ist als Voraussetzung abzuschaffen.

Die Pflegebegutachtung muss die tatsächliche Lebensrealität pflegebedürftiger Menschen besser abbilden. 

Die Erfahrungen aus der Sozialrechtsberatung des VdK Nord zeigen, dass sich viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den Gutachten des Medizinischen Dienstes nicht wiederfinden. Insbesondere psychische und kognitive Einschränkungen sowie die tatsächlichen Belastungen im Alltag werden häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb müssen die Begutachtungspraxis und die Qualifizierung der Gutachter weiter verbessert werden. Ziel muss eine einheitliche, lebensnahe und faire Begutachtung sein, die den individuellen Unterstützungsbedarf realistisch erfasst und eine gerechte Leistungsgewährung ermöglicht.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen schnell und unkompliziert die passende Unterstützung finden können. 

Das Land sollte eine zentrale digitale Pflegeplattform schaffen, die freie Kapazitäten ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflegeangebote transparent darstellt und gleichzeitig einen niedrigschwelligen Überblick über Beratungs-, Entlastungs- und Unterstützungsangebote bietet. Wer plötzlich mit Pflege konfrontiert wird, darf nicht im Dickicht unterschiedlicher Zuständigkeiten und unübersichtlicher Angebote allein gelassen werden. Transparenz und eine einfache Orientierung sind wichtige Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Versorgung.

Leistungen zur Mobilität im Rahmen der Eingliederungshilfe müssen sich am individuellen Teilhabebedarf orientieren. 

Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Wo öffentliche Verkehrsmittel oder andere Mobilitätsangebote keine gleichwertige Alternative darstellen, muss die individuelle Mobilität sichergestellt werden. Ob ein Kraftfahrzeug täglich oder nur regelmäßig benötigt wird, darf dabei nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist, dass Menschen mit Behinderung ihre Arbeitsstelle erreichen, Arzttermine wahrnehmen, ehrenamtlich tätig sein oder am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können.

Schleswig-Holstein braucht ein inklusives Schulsystem, das den individuellen Förderbedarf jedes Kindes in den Mittelpunkt stellt. 

Das bestehende Schulsystem entspricht in weiten Teilen noch traditionellen Strukturen und bleibt hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an ein inklusives Bildungssystem zurück. Der VdK Nord fordert daher, das heutige Schulsystem und seine Strukturen grundlegend zu hinterfragen und konsequent an den Zielen einer inklusiven Bildung auszurichten. Dies beinhaltet vor allem eine barrierefreie Ausstattung und Zugänglichkeit der Schulen sowie ausreichend sonderpädagogisch ausgebildetes Personal. Schulbegleitung muss sich konsequent am individuellen Unterstützungsbedarf des einzelnen Kindes orientieren. Damit inklusive Bildung nicht an organisatorischen oder finanziellen Schnittstellen scheitert, sondern effektiv gelingt, sind klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Eingliederungshilfe unabdingbar. Die Projekte, die den Übergang von Schule zu Beruf unterstützen, sollen wieder ausgebaut und systematisch verstetigt werden.

Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht muss innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen. 

Nach § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) soll über einen Antrag grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. In der Praxis werden diese Fristen jedoch häufig deutlich überschritten. Die Landesregierung muss die Versorgungsverwaltung personell und organisatorisch so ausstatten, dass gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfristen eingehalten werden. Der Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) ist Voraussetzung für zahlreiche Nachteilsausgleiche und Unterstützungsleistungen. Verzögerte Entscheidungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) führen dazu, dass Betroffene ihre Rechte oft über Monate hinweg nicht wahrnehmen können.

Barrierefreiheit muss in Schleswig-Holstein konsequent baulich, kommunikativ und digital umgesetzt werden. 

Das Land muss hierfür verbindliche Standards schaffen und deren Umsetzung im öffentlich zugänglichen Raum vorantreiben. Barrierefreiheit endet nicht an der Gebäudetür, sondern umfasst auch verständliche Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, barrierefreie digitale Angebote sowie inklusive Rahmenbedingungen, die allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie öffentlich zugängliche Räume und Angebote ebenso wie Maßnahmen, die Menschen mit Einschränkungen aller Art den gleichberechtigten Zugang zum gesellschaftlichen Leben ermöglich und erleichtern. Wer gestaltet, gestaltet für alle.

Die Gemeindeordnung muss Kommunen verpflichten, einen Behindertenbeirat oder Behindertenbeauftragte einzurichten. 

Bei der Besetzung sind die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zu beteiligen. Die Tätigkeit darf sich nicht auf konsultative Formate beschränken, sondern muss Mitwirkungsrechte nach § 47e GO umfassen. Gleichzeitig muss das Land den Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in der Landes- und Kommunalverwaltung weiter erhöhen und den Übergang von Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gezielt fördern. Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss daran geknüpft werden, dass Unternehmen ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen nachkommen. Inklusion gelingt nur, wenn Menschen mit Behinderung Entscheidungen mitgestalten und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. Als einer der größten Arbeitgeber trägt der öffentliche Dienst zudem eine besondere Verantwortung, Menschen mit Behinderung gleichberechtigte Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Die Krankenhausreform muss eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung sichern – von Fachkliniken über kommunale Medizinische Versorgungszentren bis hin zur hausärztlichen Versorgung. 

Gesundheitsversorgung darf nicht am Wohnort scheitern. Die Krankenhausreform muss genutzt werden, um stationäre und ambulante Versorgung besser zu verzahnen und insbesondere im ländlichen Raum sowie auf den Inseln eine verlässliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Das bedeutet nicht, dass jede spezialisierte Behandlung überall angeboten werden muss. Vielmehr braucht es abgestimmte Versorgungspfade: Diagnostik und spezialisierte Behandlungen können in Fachkliniken erfolgen, während die weitere Versorgung möglichst wohnortnah durch Haus- und Facharztpraxen oder kommunale Medizinische Versorgungszentren – bei Bedarf ergänzt durch Telemedizin – sichergestellt wird. Notwendige Fahrt- und Transportkosten zu spezialisierten Angeboten müssen übernommen werden. Telemedizin kann die Versorgung ergänzen, muss sich aber an den individuellen Möglichkeiten der Patientinnen und Patienten sowie am konkreten Krankheitsverlauf orientieren.

Schleswig-Holstein braucht eine verbindliche Landesgesundheitsstrategie, die Gesundheitsversorgung ganzheitlich denkt.

Gesundheit entsteht nicht allein im Krankenhaus. Krankenhäuser, Haus- und Facharztpraxen, Therapeutinnen und Therapeuten, Präventionsangebote, Rehabilitation, Sportvereine und weitere Akteure müssen stärker vernetzt werden. Nur so kann eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung langfristig gesichert werden. Im Rahmen dieser Strategie muss Schleswig-Holstein seine eigenen gesetzgeberischen Spielräume konsequent ausschöpfen. Wo bundesrechtliche Regelungen der Sozialversicherung nach Art. 74 Abs. 32 1 Nr. 12 GG einer bedarfsgerechten Versorgung entgegenstehen, muss sich das Land über den Bundesrat für deren Weiterentwicklung einsetzen.

Geschlechtersensible Medizin muss verbindlicher Bestandteil von Forschung, Ausbildung und Gesundheitsversorgung werden. 

Frauen und Männer unterscheiden sich in Symptomen, Krankheitsverläufen und der Wirkung von Medikamenten. Dennoch orientieren sich Forschung und Versorgung häufig am männlichen Standard. Geschlechtersensible Medizin verbessert Diagnostik, Therapie und Patientensicherheit und muss deshalb konsequent ausgebaut werden.

Neurodivergenz im Kindes- und Erwachsenenalter muss stärker anerkannt sowie Diagnostik- und Therapieangebote bedarfsgerecht ausgebaut werden. 

Viele Betroffene erhalten erst spät oder gar keine Diagnose. Lange Wartezeiten und fehlende Therapieangebote erschweren die gesellschaftliche Teilhabe und führen häufig zu unnötigen gesundheitlichen Belastungen. Schleswig-Holstein muss den Ausbau spezialisierter Diagnostik- und Versorgungsangebote vorantreiben.

Die Versorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen muss deutlich verbessert werden. 

Betroffene warten häufig viele Monate auf einen Termin in einer spezialisierten Schmerzambulanz. Diese langen Wartezeiten verschlechtern die gesundheitliche Situation, erhöhen das Risiko einer Chronifizierung und schränken die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich ein. Schmerztherapie muss deshalb als fester Bestandteil der Gesundheitsplanung berücksichtigt werden.

Mitgliederzahl und Beratungsbedarf weiter gestiegen

Die Landesverbandskonferenz bot zugleich Gelegenheit, Bilanz über die Arbeit des vergangenen Jahres zu ziehen. 2025 ist die Zahl der Mitglieder um 5,2 Prozent auf 16.834 gestiegen. „Das zeigt nicht nur, dass wir sehr gut aufgestellt sind, sondern auch, wie dringend die Menschen unsere Hilfe in einem immer komplexeren Sozialsystem mit immer höheren bürokratischen Hürden brauchen“, sagte Vorsitzende Regina Bunge.

Zu den Höhepunkten des vergangenen Jahres zählten unter anderem die Sozialpolitische Regattafahrt zur VdK-Ehrenamtsaktion „Alles geht zusammen“, der Nordimpuls Klimagerechtigkeit, der Tag der offenen Tür zum 25-jährigen Bestehen des VdK Nord sowie der landesweite Fotowettbewerb, der sich erneut großer Beliebtheit erfreute.

Auch die ehrenamtlichen Strukturen wurden neu aufgestellt: Aus drei Bezirksverbänden wurden zwei, aus 17 Ortsverbänden fünf Kreisverbände. Zudem richtete der VdK Nord ein Ehrenamtsbüro in Schleswig ein. Mit Franziska Brzezicha wurde außerdem eine sozialpolitische Referentin eingestellt, um die sozialpolitische Arbeit des Verbands weiter zu stärken.

Eine positive Bilanz zog der VdK Nord auch bei der Rechtsberatung. Die Sozialrechtsreferenten erstritten 2025 insgesamt 2,9 Millionen Euro für VdK-Mitglieder – 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Zudem führten sie rund 10.000 Beratungsgespräche, berichtete Geschäftsführer Ronald Manzke.

Vorsitzende Regina Bunge bedankte sich bei Volker Onderka, der aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet, mit einem Präsent für seine langjährige ehrenamtliche Arbeit im Vorstand des Bezirksverbandes Holstein bzw. des Bezirksverbandes Süd. © Jelowik
Geschäftsführer Ronald Manzke: Parallel zu den Verfahren bleibt auch der Beratungsbedarf auf hohem Niveau. © Jelowik

Kandidaten für Gremien des Bundesverbandes gewählt

Da 2027 in Berlin der Bundesverbandstag stattfindet und danach die Gremien beim VdK Deutschland neu zu besetzen sind, wurden auf der Landesverbandskonferenz mögliche Vertreter gewählt. Die Ergebnisse:

Bundesausschuss: Philip Schüller (Kandidat), Heidi Lyck (Ersatzkandidatin), Cornelia Hörsting (2. Ersatzkandidatin)

Finanzkommission: Cornelia Hörsting (Kandidatin)

Kommission für Organisations- und Satzungsfragen: Ronald Manzke, Michael Kroglowski (Kandidaten), Detlef Rutsch (Ersatzkandidat), Uwe Rüegg (2. Ersatzkandidat)

Kommission der jüngeren Mitglieder: Alexandra Bohle (Kandidatin)

Sozialpolitische Kommission: Franziska Brzezicha, Heidi Lyck (Kandidatinnen), Michael Kroglowski (Ersatzkandidat)

Heidi Lyck, Uwe Rüegg, Franziska Brzezicha, Detlef Rutsch, Michael Kroglowski, Ronald Manzke, Philip Schüller und Cornelia Hörsting. © Jelowik