Pflegekosten: Angehörige nicht stärker belasten
Das Bundesgesundheitsministerium plant, Familienangehörige stärker an den Pflegekosten zu beteiligen. Der VdK fordert, an der Einkommensgrenze von 100.000 Euro festzuhalten.

Pflegekosten: Warken will 100.000-Euro-Grenze streichen
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Der Eigenanteil für das erste Jahr in einer Pflegeeinrichtung liegt derzeit bundesweit bei durchschnittlich rund 3360 Euro. Viele Heimbewohner können das nicht aus eigener Tasche bezahlen. Rund 36 Prozent erhalten deshalb „Hilfe zur Pflege“. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, die aus dem kommunalen Haushalt finanziert wird.
Bundesgesundheitsministerin Warken will die Kommunen entlasten, indem Angehörige von Pflegebedürftigen wieder stärker an den Pflegekosten beteiligt werden. Sie plant daher, das Angehörigenentlastungsgesetz aus dem Jahr 2020 rückgängig zu machen. Das Gesetz regelt, dass Angehörige mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro nicht für die pflegebedingten Kosten der Eltern aufkommen müssen.
Aufgabe der Gesellschaft
Der VdK lehnt die geplante Streichung der Einkommensgrenze ab. „Pflegebedürftigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die solidarisch finanziert werden sollte, denn die Belastungen können sehr ungleich verteilt sein“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Es gebe Familien, bei denen beide Elternteile an Demenz erkrankt seien. Andere hätten keinen Pflegefall. „Daher ist es seine Frage der Gerechtigkeit, dass die Pflegekosten bis zu einer bestimmten Summe von der gesamten Gesellschaft geschultert und nicht einzelnen Familien aufgebürdet werden.“
Die Abschaffung der Einkommensgrenze würde dazu führen, dass sich Angehörige erneut bürokratisch aufwendigen Bedürftigkeitsprüfungen unterziehen müssten. „Der Einspareffekt für die Kommunen wäre am Ende sehr überschaubar“, so Bentele.