VdK Nord fordert einheitlichen Diskriminierungsschutz
Zu wenig Schutz auf kommunaler Ebene: Der VdK Nord hat zum Gesetzentwurf zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein Stellung genommen.
Gesetzentwurf zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein mit Licht und Schatten
Ein wirksamer Diskriminierungsschutz müsse möglichst einheitlich gelten, niedrigschwellig zugänglich sein und mit Rechten verbunden werden, die Betroffene tatsächlich durchsetzen können, formuliert es der Verband in der Stellungnahme. Diesem Anspruch werde der vorliegende Gesetzentwurf jedoch nicht gerecht.
So sollen Gemeinden, Kreise und Ämter vom neuen Diskriminierungsschutz vollständig ausgenommen werden, kritisiert der VdK Nord. Gerade auf kommunaler Ebene haben Bürger häufig direkten Kontakt mit Behörden und erhalten wichtige soziale Leistungen. Der Schutz vor Diskriminierung dürfe deshalb nicht davon abhängen, wo jemand lebt oder welche Behörde zuständig ist.
Auch beim Zusammenspiel mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sieht der VdK Nord Nachbesserungsbedarf. Menschen mit Behinderung könnten je nach zuständiger Behörde unterschiedliche Rechte haben, etwa bei Entschädigungsansprüchen. Der VdK Nord fordert deshalb ein möglichst einheitliches Schutzniveau. Weitere Prüfungsbedarf sieht der Verband beim Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, bei Unternehmen mit Landesbeteiligung und bei den Gerichten. Der diskriminierungsfreie und barrierefreie Zugang zu medizinischer Versorgung und zur Justiz müsse gewährleistet sein.
Positiv bewertet der VdK Nord, dass der Gesetzentwurf neben Behinderung und Lebensalter auch soziale Herkunft, Elternschaft und familiäre Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmale berücksichtigt. Auch der an der UN-Behindertenrechtskonvention orientierte Behinderungsbegriff wird begrüßt.