Kategorie Behinderung

VdK Nord fordert mehr Rechte für kommunale Behindertenvertretungen

Im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags hat der VdK Nord verbindliche Mitwirkungsrechte für kommunale Behindertenbeauftragte und Beiräte gefordert. 

Beiräte für Menschen mit Behinderung prüfen auch die städtische Infrastruktur aus der Perspektive von Rollstuhlfahrern, Rollator-Nutzern sowie sehbehinderten Menschen. © Jelowik

Mitreden statt nur dabei sein

Menschen mit Behinderung stoßen noch immer auf viele vermeidbare Barrieren, die eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe erschweren. Kommunale Behindertenbeauftragte und Beiräte setzen sich dafür ein, das zu ändern: Sie vertreten im besten Fall ihre Interessen gegenüber Verwaltung und Politik, machen auf Missstände aufmerksam und bringen ihre Anliegen und Empfehlungen in kommunale Entscheidungen ein. Doch wie viel sie tatsächlich zu sagen haben, soll weiter den Gemeinden überlassen bleiben – wenn es nach dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften geht. Im Klartext: Antrags- und Rederechte in kommunalen Gremien sind nicht garantiert. Das geht dem VdK Nord nicht weit genug. 

Das fordert der VdK Nord

In seiner Stellungnahme im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags hat der Verband sich deshalb für landesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Arbeit der kommunalen Beauftragten bzw. Beiräte in den kommunalrechtlichen Vorschriften ausgesprochen. 

Konkret fordert der VdK Nord:

  • die frühzeitige Information und Beteiligung bei Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen besonders betreffen
  • das Recht, an entsprechenden Beratungen kommunaler Gremien teilzunehmen und dort zu sprechen
  • ein eigenes Antragsrecht
  • den rechtzeitigen und barrierefreien Zugang zu notwendigen Unterlagen
  • eine Rückmeldung darüber, wie Stellungnahmen und Anträge bei Entscheidungen berücksichtigt wurden

Außerdem braucht es angemessene Rahmenbedingungen: barrierefreie Sitzungen und Unterlagen, bei Bedarf Assistenz oder Gebärdensprachdolmetschung sowie weitere notwendige Unterstützungsangebote.

Die Botschaft ist klar: Menschen mit Behinderung müssen nicht nur angehört werden, sondern wirksam mitentscheiden können.