Was bringt 2027 mein Pflegegrad?

Das steht Menschen mit Pflegegrad ab 2027 zu – vorausgesetzt, die Pflegereform wird im November so verabschiedet, wie sie durchs Kabinett gekommen ist.

© VdK Nord

Das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist bisher nicht in Kraft. Bundestag und Bundesrat müssen noch darüber entscheiden. Experten erwarten in dem parlamentarischen Verfahren aber allenfalls kleine Änderungen.

Pflegereform 2027: Wichtig zu wissen

  • Startet die Pflegereform Anfang 2027, stellt sich gleich die Frage, ob Kosten für die Ersatz- bzw. Verhinderungspflege aus 2026 erstattet werden. Theoretisch könnten Rechnungen bis Ende 2027 bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es ist jedoch unklar, ob das mit den neuen Leistungstöpfen möglich ist. Bereits 2026, als die Erstattungsfrist von vier Jahren auf ein Jahr verkürzt wurde, gab es keine Übergangsregelung. Dagegen führt der VdK mehrere Musterverfahren. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten offene Rechnungen aus 2026 noch bis Jahresende bei der Pflegekasse eingereicht und die Kostenerstattung beantragt werden.
  • Mehr Pflegegeld ab 2027 bedeutet nicht automatisch mehr Leistungen. Von dem Betrag sind künftig etwa die Pflegehilfsmittel zu bezahlen.
  • Private Ersatzpflege eher aus dem Pflegegeld, professionelle Hilfe eher aus dem Sachleistungsbudget.
  • Das neue Sozialraumbudget ist z.B. nutzbar für Alltagshilfen, Betreuung, Haushaltshilfe oder Nachbarschaftshilfe. Ansparmöglichkeiten und der Umwandlungsanspruch sollen wegfallen.
  • 2028 geplant sind ein pflegerischer Notdienst, Akut-Kurzzeitpflege und erste Funktionen des Pflege-Cockpits (digitales Portal der Pflegekassen, u.a. mit Antragstellungen, Übersicht verfügbarer Budgets, Suche nach Angeboten). 2029 soll Start der Pflegebegleitung (ersetzt den bisherigen Beratungsbesuch und läuft über die Pflegekasse) sein.

Pflegegrad 1: Leistungen ab 2027

© VdK Nord; Quelle: Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Pflegegrad 2: Leistungen ab 2027

© VdK Nord; Quelle: Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Sachleistungen 2027: Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst
Überbrückungsbudget 2027: bei pflegerischen Akutsituationen, abrufbar über Notfalldienste (besondere ambulante Pflegedienste) oder Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung
Sozialraumbudget 2027: für Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag; keine ambulante Pflegedienste

Pflegegrad 3: Leistungen ab 2027

© VdK Nord; Quelle: Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Sachleistungen 2027: Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst
Überbrückungsbudget 2027: bei pflegerischen Akutsituationen, abrufbar über Notfalldienste (besondere ambulante Pflegedienste) oder Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung
Sozialraumbudget 2027: für Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag; keine ambulante Pflegedienste

Pflegegrad 4: Leistungen ab 2027

© VdK Nord; Quelle: Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Sachleistungen 2027: Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst
Überbrückungsbudget 2027: bei pflegerischen Akutsituationen, abrufbar über Notfalldienste (besondere ambulante Pflegedienste) oder Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung
Sozialraumbudget 2027: für Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag; keine ambulante Pflegedienste

Pflegegrad 5: Leistungen ab 2027

© VdK Nord; Quelle: Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Sachleistungen 2027: Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst
Überbrückungsbudget 2027: bei pflegerischen Akutsituationen, abrufbar über Notfalldienste (besondere ambulante Pflegedienste) oder Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung
Sozialraumbudget 2027: für Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag; keine ambulante Pflegedienste

Neue Pflegegradeinstufungen

Pflegegrade werden schwerer erreichbar. Das sind die geplanten Mindestpunktzahlen ab 2027*:

  • Pflegegrad 1: 15 Punkte (vorher 12,5)
  • Pflegegrad 2: 30 Punkte (vorher 27)
  • Pflegegrad 3: 50 Punkte (vorher 47,5)
  • Pflegegrad 4: 70 Punkte (wie vorher)
  • Pflegegrad 5: 90 Punkte (wie vorher)

Für bestehende Pflegegrade ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Bei einer erneuten Begutachtung gelten die neuen Regeln.

*Quelle: Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)