
Schwerbehinderung nach Sturz: VdK verhilft Mitglied zum entscheidenden GdB
Ein Sturz mit schweren Folgen, ein GdBkurz fürGrad der Behinderung von nur 30: Susanne Meisinger wollte das nicht hinnehmen. Mit Unterstützung des VdK zog sie vor Gericht – und erreichte mehr, als die Behörde ihr zugestehen wollte.

Schock nach schwerem Sturz im Arzt-Treppenhaus
Susanne Meisinger (Name von der Redaktion geändert) aus dem Großraum Nürnberg hat schon öfter das Treppenhaus benutzt, um zur Praxis ihres Augenarztes zu kommen. Doch im vergangenen September ist sie auf den Stufen so schwer gestürzt, dass sie wohl dauerhaft darunter leiden wird.
Sie kam aus der Praxis, als sie auf der Treppe ausrutschte, die Kontrolle verlor und mit voller Wucht auf den Hinterkopf fiel. Sie war sofort ohnmächtig, und als sie in der Klinik aufwachte, spürte sie ihre Beine nicht mehr. Meisinger dachte, sie sei querschnittsgelähmt. Für sie war das ein Schock.
Doch nach einigen Tagen spürte sie die Beine wieder. Zum Glück waren die Nerven nur vorübergehend außer Gefecht. Nach der Erstbehandlung in der Klinik kam Susanne Meisinger in eine Rehaklinik. Dort wurde sie dank der Therapien wieder einigermaßen mobilisiert. Geblieben ist leider eine Lähmung in der Hand. Außerdem hat Meisinger ein stark zitterndes Bein, was das Gehen erheblich einschränkt.
Festgestellter GdB zu niedrig: Erst Widerspruch, dann Klage
Bei einem Vortrag in der Rehabilitationsklinik hörte sie vom Sozialverband VdK. Sie trat bei und ließ sich gleich für ihren Antrag eines Schwerbehindertenausweises von der Externer Link:Kreisgeschäftsstelle Ansbach beraten. Das zuständigeExterner Link: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gewährte Meisinger daraufhin einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von 30. Nach ihrer eigenen Einschätzung und der des Teams des VdK Bayern war dies allerdings zu wenig. Mit Unterstützung der Sozialrechtsberatung legte sie Widerspruch ein. Nachdem dieser erfolglos blieb, zog das Mitglied vor das Sozialgericht in Nürnberg. Ellen Lawrenz von der Externer Link:VdK-Bezirksgeschäftsstelle Mittelfranken formulierte die Klageschrift.
Die Richterin bestellte einen medizinischen Gutachter, der sich unmittelbar vor dem Verhandlungstermin ein unabhängiges Bild von Susanne Meisingers Gesundheitszustand machte. Dieses sogenannte Termingutachten belegte eindeutig, unter welch massiven medizinischen Folgen das VdK-Mitglied leidet.
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Erfolg vor Gericht: GdB von 50 und Merkzeichen durchgesetzt
Die Sozialrichterin wies den Juristen des ZBFSkurz fürZentrum Bayern Familie und Soziales gleich zu Beginn der Verhandlung auf diese Aussagen hin und schlug ihm vor, den Grad der Behinderung rückwirkend zum Antragsdatum von 30 auf 50 hochzustufen sowie das Merkzeichen G für gehbehindert zu gewähren.
Der Jurist konnte dem nicht widersprechen und gab ein Anerkenntnis ab. Das heißt, das ZBFSkurz fürZentrum Bayern Familie und Soziales räumte gerichtlich eine Niederlage ein, änderte den Bescheid entsprechend und trug die Verfahrenskosten. Strahlend verließ Susanne Meisinger den Gerichtssaal.
VdK-Sozialrechtsvertreterin Ellen Lawrenz freute sich mit ihr und sprach von einem „vollen Erfolg“
. Sie war bereits zuversichtlich in das Gerichtsverfahren gegangen. Denn die Versorgungsmedizin-Verordnung sieht bei derartigen körperlichen Einschränkungen entsprechende Einstufungen vor, erklärt sie.
Für Susanne Meisinger war dieser Erfolg ein erster wichtiger Schritt, der ihr nicht nur zusätzliche Urlaubstage und steuerliche Entlastungen bringt. Ihr Arbeitgeber würde außerdem eine mögliche behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes bezahlt bekommen. Jetzt hofft Meisinger noch auf Schadenersatz. Denn es gab im Treppenhaus keine Warnhinweise, dass kurz vor ihrem Sturz geputzt worden war und sie deswegen auf den glatten Stufen ausrutschte.





