Kategorie Erfolgsgeschichte Erwerbsminderungsrente Gesundheit

VdK setzt Erwerbsminderung wegen Clusterkopfschmerzen durch

Von: Jörg Ciszewski

Jahrelang kämpfte der VdK Sachsen für die Anerkennung der Erwerbsminderung eines Mannes mit schweren Clusterkopfschmerzen und Depressionen. Nach mehreren Gutachten erhält das VdK-Mitglied nun rückwirkend die volle Erwerbsminderungsrente.

Das Foto zeigt einen Mann, der sich mit schmerzverzerrtem Gesicht die Schläfen hält.
Clusterkopfschmerzen können extrem stark sein und anfallsartig auftreten. Sie treten meist einseitig im Bereich der Augen oder Schläfen auf (Symbolfoto). © DimaBerlin - stock.adobe.com

Aufgeben war für uns auch dank der Unterstützung durch den VdK nie eine Option.

Simone Boden, Frau von VdK-Mitglied Christian Boden

"Wie mit einem glühenden Messer im Auge"

Christian Boden leidet unter extremen Kopfschmerzen. „Das fühlt sich an, als wenn jemand mit einem glühenden Messer von außen ins Auge sticht“, beschreibt er die Beschwerden. Seit 2011 ist er in Behandlung. Im Lauf der Jahre traten die Schmerzen häufiger auf und wurden stärker. 

Die Ärzte diagnostizierten Clusterkopfschmerzen, die ihn heute bis zu fünfmal in der Woche, an schlechten Tagen bis zu zehnmal  täglich und in der Nacht quälen. Die Attacken dauern bis zu  40 Minuten. Ihm fällt dann das Sprechen schwer, und seine Aufmerksamkeit ist stark eingeschränkt.

Rentenversicherung lehnt Antrag und Widerspruch ab

Im Februar 2020 stellte er daher bei der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Wegen der oft und plötzlich auftretenden Schmerzen konnte er seinen Traumberuf als Testfahrer für BMW nicht mehr ausüben. Doch die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung lehnte den Antrag und den darauf folgenden Widerspruch ab. Der Versicherte könne weiter mindestens sechs Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, hieß es.

Mit der Rechtsanwältin Kathleen Daute vom Externer Link:VdK Leipzig klagte Boden gegen die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung. Das Sozialgericht beauftragte daraufhin ein nervenärztliches Sachverständigengutachten des Klägers. Das kam zu dem Schluss, dass bei ihm keine Erwerbsminderung vorliegt.

Kläger als Simulant dargestellt

Daute und die behandelnden Ärzte konnten das nicht nachvollziehen. Sie reichten erneut medizinische Stellungnahmen ein, die eindeutig belegten, dass der Mann infolge der häufigen Schmerzen zudem eine depressive Erkrankung entwickelt hat und erwerbsgemindert ist. Sie veranlassten damit das Sozialgericht, ein neues Sachverständigengutachten einzuholen.

Das lag im Oktober 2023 vor – und war aus Sicht des Klägers verheerend. Denn es stellte den Kläger laut Daute „als Simulanten“ dar. Zusammen mit den Ärzten des Klägers belegte sie die mangelhafte Qualität und Objektivität der Gutachterin und stellte deren Voreingenommenheit heraus. Der Medizinerin fehle zudem die erforderliche Kenntnis zum Krankheitsbild Clusterkopfschmerzen.

Störer Mitglied werden

Schließlich bestellte das Gericht ein drittes Fachgutachten, das die ärztlichen Stellungnahmen berücksichtigte. Es kam zu dem Schluss, dass der Kläger täglich nur drei bis sechs Stunden arbeiten kann und teilweise erwerbsgemindert ist. Da keine Aussicht besteht, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden, zahlt die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 1. Januar 2023.

Die lange Verfahrenszeit habe viel Kraft gekostet, sagt die Ehefrau des Klägers, Simone Boden, rückblickend. Sie unterstützt ihren Mann tatkräftig. „Aufgeben war für uns auch dank der Unterstützung durch den VdK nie eine Option.“ Da die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente nur bis Ende 2026 gilt, hat sie mit dem VdK einen Antrag auf Weitergewährung gestellt. 

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