Kategorie Sozialpolitik

Verbände und Gewerkschaften warnen vor Nullrunde beim Bürgergeld

Ein Zusammenschluss aus acht Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde beim Bürgergeld gewarnt.

Das Bündnis fordert eine kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Ansonsten drohe Bürgergeldberechtigten ein weiterer Kaufkraftverlust, mit dem sich die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern weiter verschärfen würde. Konkret wird gefordert, ausgehend vom geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro die aktuellen Preissteigerungen zu berücksichtigen.

Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeldberechtigte 2021 bis 2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden.

Verena Bentele, Präsidentin, Sozialverband VdK Deutschland: „Zwar fallen die Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Energie deutlich geringer aus als noch im vergangenen Jahr. Menschen, die mit dem Existenzminimum auskommen müssen, spüren sie dennoch jeden Tag. Die Nullrunde bei den Bürgergeld-Regelsätzen führt dazu, dass sich viele Menschen schlechter versorgen können. Daher müssen die Regelsätze dringend grundlegend neu berechnet werden. Der heutige Regelsatz spiegelt in keiner Weise wider, was für ein Existenzminimum notwendig wäre.“

Hintergrund: Die Höhe des Bürgergelds wird jedes Jahr im Herbst für das Folgejahr angepasst. Mit der Bürgergeldreform hat der Bundestag eine neue Berechnungsmethode für die Anpassung eingeführt, die Preissteigerungen besser berücksichtigen soll. In den Jahren 2023 und 2024 führte dies aufgrund der hohen Inflation zu höheren Regelsätzen. Die neue Berechnungsmethode wird 2025 für Bürgergeldberechtigte jedoch aufgrund eines Konstruktionsfehlers zum Nachteil: Grundlage für die Berechnung für das bevorstehende Jahr 2025 bildet nicht der aktuelle Regelsatz in Höhe von 563 Euro. Sondern der Gesetzgeber nimmt einen fiktiven Rechenwert in Höhe von 512 Euro als Rechengrundlage für die neue Anpassung. Ausgehend von diesem Wert würde erst ab einer Anpassung von etwa zehn Prozent der aktuelle Regelbedarf erreicht. Angesichts einer rückläufigen Inflation ist eine derartige Größenordnung aber nicht zu erwarten. Als Konsequenz wird es zu 2025 absehbare keine Erhöhung der Regelbedarfe geben („Nullrunde“). Die weiter steigenden Preise finden daher keine Berücksichtigung beim Regelsatz 2025. Für Bürgergeldempfänger*innen bedeutet dies einen Kaufkraftverlust – denn die Preise steigen weiter, wenn auch weniger stark.