
Eingliederungshilfe: VdK Nord fordert Rechte vor Rechnungen
Beim Thema Eingliederungshilfe geht es seit Monaten offensichtlich nicht mehr um Rechte, sondern nur noch um Rechnungen. Der VdK Nord hat bei einer Anhörung im Sozialausschuss des Landtags vor Leistungskürzungen gewarnt.

Individuelle Bedarfe müssen im Mittelpunkt stehen
Bund, Länder und Kommunalverbände diskutieren derzeit massive Einsparungen. Dabei geraten die Rechte der Betroffenen zunehmend aus dem Blick. Teilhabeleistungen sind weder ein Bonus noch eine freiwillige Sozialleistung. Für viele Menschen sind sie die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Auch das im Sozialausschuss vorgestellte Zwischengutachten greift aus Sicht des VdK Nord zu kurz: Es betrachtet die Unterstützungsbedarfe vor allem unter dem Gesichtspunkt steigender Kosten. Tatsächlich entwickeln sich die einzelnen Leistungsbereiche sehr unterschiedlich. Eine pauschale Kostendebatte wird der Situation daher nicht gerecht. Finanzielle Engpässe dürfen nicht dazu führen, dass individuelle Bedarfe kleingerechnet oder notwendige Leistungen langwierig erstritten werden müssen.
Besonders deutlich wird das neben der Schulbegleitung bei der Mobilität. Aus der Beratungspraxis weiß der VdK Nord, dass eine theoretisch vorhandene Busverbindung nicht automatisch eine zumutbare Alternative ist. Fehlende Barrierefreiheit, ungünstige Taktungen oder weite Entfernungen können ihre Nutzung unmöglich machen. Gesellschaftliche Teilhabe darf deshalb nicht davon abhängen, in welchem Kreis jemand lebt.
Auch bei der beruflichen Rehabilitation sieht der Verband Verbesserungsbedarf. Mitglieder berichten immer wieder, dass sie den konkreten Nutzen bestimmter Maßnahmen für ihren Weg ins Arbeitsleben nicht erkennen können. Entscheidend sollte deshalb sein, ob eine Maßnahme tatsächlich zu einer passenden und nachhaltigen Beschäftigung führt – nicht allein, ob sie durchgeführt wurde. Ebenso wichtig ist eine sorgfältige medizinische Sachverhaltsaufklärung, die in Verfahren häufig entscheidend für die richtige Leistungsentscheidung ist.
Vier Leitfragen für die Zukunft
Für die weitere Entwicklung der Eingliederungshilfe sieht der VdK Nord vier zentrale Fragen:
- Sind die finanziellen Rahmenbedingungen ausreichend, um die gesetzlichen Teilhabeansprüche tatsächlich zu erfüllen?
- Werden gerichtliche Entscheidungen systematisch ausgewertet, um eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen?
- Berücksichtigt die Leistungsgewährung die individuellen Lebensbedingungen der Betroffenen, etwa bei der Mobilität?
- Führen Leistungen und Verfahren tatsächlich zu mehr selbstbestimmter Teilhabe?
Für den VdK Nord steht fest: Nicht möglichst viele Daten und Tabellen sollten die Debatte bestimmen, sondern die richtigen Erkenntnisse aus der Praxis und der Rechtsanwendung. Daran muss sich messen lassen, wie erfolgreich das Bundesteilhabegesetz in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.