Pflege-Reform: Was jetzt wichtig ist
Die häusliche Pflege könnte ab 2027 für viele deutlich erschwert werden. Grund dafür ist das geplante Pflegeneuordnungsgesetz. Fünf Punkte, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige jetzt noch angehen sollten.

Was sich mit dem Pflegeneuordnungsgesetz ändern soll
Wichtig zu wissen vorab: Die Reformpläne in der Pflege stehen bislang nur in einem Gesetzentwurf, noch ist nichts davon endgültig beschlossen. Die Richtung ist aber schon jetzt klar erkennbar: Weil der Pflegekasse Geld fehlt, soll es Leistungseinschnitte geben.
Geplant sind Pflegebeiträge auf Minijobs, strengere Regeln beim Pflegegrad, die Streichung des Entlastungsbetrags, weniger Geld für Menschen mit Pflegegrad 2 und höher zu Beginn einer Pflegesituation sowie die Streichung der Teilrente von 99,99 Prozent bei Pflege.
Auch bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige soll gespart werden. Wer einen Angehörigen pflegt, erhält bisher über die Pflegekasse Beiträge für die eigene Rentenversicherung gutgeschrieben. Künftig sollen diese auf 70 Prozent der bisherigen Beträge begrenzt werden. Neu erworbene Rentenansprüche würden also um 30 Prozent niedriger ausfallen. Betroffen wären vor allem Menschen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren oder ihren Job ganz aufgeben müssen. Bereits erworbene Rentenansprüche sollen nicht angetastet werden. Aufgrund der massiven Kritik haben die Verantwortlichen allerdings bereits angekündigt, hier nachbessern zu wollen.
Geplante neue Punktgrenzen für den Pflegegrad
Durch das Pflegeneuordnungsgesetz sollen die Punktschwellen für die Pflegegrade angehoben werden. Geplant sind:
Pflegegrad 1: von 12,5 auf 15 Punkte
Pflegegrad 2: von 27 auf 30 Punkte
Pflegegrad 3: von 47,5 auf 50 Punkte
Pflegegrad 4 und 5: unverändert
Module: Anhebung der Grenzen
Modul 4 Selbstversorgung, Körperpflege (40 %): “erheblich” von 8 auf, “schwer” von 19 auf 25
5 Tipps, bevor die Pflege-Reform kommt
Diese fünf Punkte sollten Pflegebedürftige und Angehörige deshalb jetzt angehen:
Erstens: Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte mit dem Antrag nicht länger warten. Die höheren Einstufungshürden gelten für Neuanträge ab 2027. Davor gilt Bestandsschutz. Aktuell muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Erstantrag entscheiden. Auch diese Frist soll mit der Reform aufgeweicht werden.
Zweitens: Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte prüfen, ob alle Leistungen ausgeschöpft werden – insbesondere Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag. Denn diese Leistungen sollen sich ab 2027 in ihrer bisherigen Form ändern oder wegfallen.
Einen möglichen Pflegegrad können Sie vorab mit unserem Externer Link:Pflegegradrechner prüfen. Unsere Externer Link:Geschäftsstellen helfen auch bei Einschätzung des Pflegegrads von pflegebedürftigen Kindern.
Drittens: Menschen mit Pflegegrad 1 sollten die geplante Streichung des Entlastungsbetrags im Blick behalten und sich frühzeitig nach alternativen Unterstützungsangeboten in ihrer Region umsehen.
Viertens: Es lohnt sich, die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Und fünftens: Da die 99,99-Prozent-Teilrente wegfallen soll, empfiehlt sich für pflegende Angehörige ein Gespräch mit der Rentenversicherung, um die persönlichen Auswirkungen einschätzen zu können.