
Pflegegrad-Verschärfungen: VdK ruft Mitglieder zum Handeln auf
Mit dem für 2027 geplanten Pflegeneuordnungsgesetz könnte sich der Zugang zu einem Pflegegrad deutlich erschweren. Der VdK Nord ruft seine Mitglieder deshalb dazu auf, schnell noch einen Erstantrag zu stellen.
Noch sei das neue Gesetz nicht verabschiedet und damit das bisherige Recht gültig. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten diese Möglichkeit nutzen. Viele Menschen würden aus Scham, Angst vor komplizierten Anträgen oder aus der Annahme, ihnen stehe keine Unterstützung zu, mit einem Antrag zögern. Doch ein Pflegeantrag sei kein Makel, sondern eine wichtige Voraussetzung dafür, möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu können.
Wer bereits länger über einen Erstantrag nachdenke, sollte ihn daher bis zum 31. Dezember 2026 stellen. Wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad erhalte, behalte ihn nach aktuellem Stand auch bei einer späteren Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen. Der Appell beziehe sich ausdrücklich auf Erstanträge. Wer bereits einen Pflegegrad habe, sollte einen Antrag auf Höherstufung hingegen gut abwägen, da dabei auch eine Rückstufung möglich sei.
Mit dem Aufruf wolle der VdK Nord zugleich ein politisches Signal setzen: Nur weil Pflegebedürftige künftig möglicherweise seltener und weniger Leistungen erhalten sollen, verschwinde ihre Pflegebedürftigkeit nicht. Vielmehr benötigten sie mehr statt weniger Unterstützung, womit der Gesetzentwurf noch grundlegend nachzubessern sei.